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PONAXIS AG: Erneut schlechte Nachrichten für ACCESSIO-Kunden

Ein weiteres Wertpapier, das die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG (früher Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) ihren Kunden verkaufte, befindet sich in Schwierigkeiten. Das Beteiligungsunternehmen PONAXIS AG musste in einer so genannten Ad-Hoc-Meldung mitteilen, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.
online seit: 25.11.2009 | Volltext

PROKON Regenerative Energien GmbH i.I.: Rodbertus drohen Schadensersatzforderungen und Entzug seiner Unternehmensanteile

Der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin prüft Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe gegen den Gründer der PROKON-Unternehmensgruppe. Nach Aussage von Penzlin habe die zwischenzeitlich abgesetzte Geschäftsführung unter Rodbertus den Gläubigern einen Schaden in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro verursacht. Welche Auswirkungen hat das für die Anleger?
online seit: 10.06.2014 | Volltext

PROKON Unternehmensgruppe: Der Wind hat sich gedreht! Anleger geraten zunehmend unter Druck

Einige Zeit steht die PROKON Unternehmensgruppen nun schon im Kreuzfeuer der Medien, die betroffenen Anleger sind zunehmend verunsichert. Ausgerechnet in der Weihnachtszeit erhalten die Anleger nun ernüchternde Nachrichten von der PROKON. Welche Möglichkeiten haben Anleger jetzt?
online seit: 14.01.2014 | Volltext

PROKON Unternehmensgruppe: Genussrechte im Sturmtief – Was Anleger in dieser Situation tun können

Anlegern der PROKON Genussrechte bläst schon seit Monaten der Sturmwind ins Gesicht. Seit Dezember 2013 überschlagen sich die Ereignisse. Der Aufforderung zum Zinsverzicht folgte in der ersten Januarhälfte die Insolvenzdrohung und zu guter Letzt sind bereits erste gerichtliche Schritte gegen PROKON eingeleitet worden. Nachfolgend lesen Sie, was Anleger wissen müssen und welche Strategie die KANZLEI GÖDDECKE für ihre Mandanten fährt.
online seit: 20.01.2014 | Volltext

PROKON Unternehmensgruppe: Hat die BaFin die Anleger im Regen stehen lassen?

Nach einem Medienbericht soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 2008 informiert gewesen sein, dass PROKON die Altanleger mit frischeingeworbenem Genussrechtskapital abfand. Zuvor soll die BaFin PROKONs „Ausschüttungsgarantie“ als verbotenes Einlagengeschäft untersagt haben und die Rückabwicklung der betroffenen Gesellschaften gefordert haben. Was bedeutet was für die betroffenen Genussrechtsinhaber?
online seit: 04.02.2014 | Volltext

PROKON-Genussrechte: Irreführende Werbung in Kurzprospekt und Flyer

Ein Unternehmen der PROKON-Unternehmensgruppe hat eine Niederlage wegen einiger seiner Werbeaussagen vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht hinnehmen müssen. Wir sagen, worauf Anleger achten sollten, um nicht auf irreführende Angaben hereinzufallen.
online seit: 11.09.2012 | Volltext

PROKON-Unternehmensgruppe: Drohung mit Insolvenz – was Anleger jetzt noch tun können

Die Ereignisse bei der PROKON-Unternehmensgruppe, Itzehoe, überschlagen sich derzeit. Sollten Anleger zunächst nur auf Zinsen verzichten, reicht das offensichtlich immer noch nicht, um die Liquiditätslage zu verbessern. Es wird mit der Insolvenz gedroht. Anleger sind dem nicht schutzlos ausgeliefert. Lesen Sie nachfolgend, was man als Anleger wissen sollte.
online seit: 14.01.2014 | Volltext

PROKON-Unternehmensgruppe: Ermittlungsverfahren eingeleitet – Folgen für die Anleger

Nachdem sich PROKON in den letzten Tagen redlich darum bemüht hat, das Vertrauen der Anleger massiv zu erschüttern und eine Hiobsbotschaft die nächste jagt, versetzt jetzt die Staatsanwaltschaft Lübeck dem Vertrauen der Anleger einen weiteren schweren Schlag.
online seit: 14.01.2014 | Volltext

PROKON: 30% Wertverlust von Geschäftsführung bestätigt

Das Genussrechtskapital wird mit einem Verlust von rund 30% zu buchen sein. Das teilte die Geschäftsführung von PROKON im Zuge der Gründung der neuen PROKON-Genossenschaft mit. Soll mit der Genossenschaft nun alles auf Anfang gesetzt werden?
online seit: 26.03.2014 | Volltext

PROKON: Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtskräftig – wichtige Weiche gestellt

Drei Anleger scheiterten mit ihrer Beschwerde gegen den Insolvenzeröffnungsbeschluss bereits auf der ersten Stufe an den formalen Voraussetzungen des Rechtsmittels. Das Landgericht Itzehoe stellte desweiteren fest, dass die Beschwerde auch unbegründet sei: PROKON ist zahlungs-unfähig.
online seit: 16.07.2014 | Volltext

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MWB Vermögensverwaltungs AG
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Securenta/Göttinger Gruppe
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Accessio Wertpapierhandelshaus AG
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Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de

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