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OLG Celle: Keine Zurechnung anwaltlichen Wissens über Kick-Backs beim Verbraucher

Die Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis des Anwalts über geflossene Kick-Backs in einem Vorprozess schadet den klagewilligen Bankkunden im Nachfolgeprozess nicht.
online seit: 05.07.2012 | Volltext

Oberlandesgericht Frankfurt/M.: Die Verletzung aufsichtsrechtlicher Verhaltenspflichten begründet Schadensersatzpflicht für den Anleger

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) stärkt den Anlegerschutz und öffnet den Weg für eine höchstrichterliche Leitentscheidung. Anleger können sich auf die Verletzung staatlichen Aufsichtsrecht berufen.
online seit: 21.12.2006 | Volltext

OLG Dresden: Justizias langer Arm greift nach auslaendischen Finanzdienstleistern

Das Oberlandesgericht Dresden (OLG Dresden) hat den Anspruch eines Anlegers gegen ein Finanzunternehmen bestaetigt, das seinen Sitz auf den British Virgin Islands (Jungferninseln) hatte. Das Finanzunternehmen berief sich auf die Vereinbarung auslaendischen Rechts und eines auslaendischen Gerichtsstands. Diesen Einwand ließ das OLG Dresden jedoch nicht gelten.
online seit: 01.06.2006 | Volltext

OLG Bremen: Gericht setzt EuGH-Rechtsprechung zu „Schrottimmobilien“ um

In dem mit Spannung erwarteten Urteil vom 02.03.2006 (2 U 20/02) hat das Oberlandesgericht Bremen (OLG Bremen) die Klage der Bank gegen ihren Darlehensnehmer abgewiesen. Der verklagte Kunde ist nicht zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet, weil die Bank ihn nicht über sein Widerrufsrecht belehrt hatte. Dem Urteil vorausgegangen war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 25.10.2005. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
online seit: 15.03.2006 | Volltext

OLG Stuttgart setzt seine Anlegerfreundliche Rechtsprechung fort!

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einer weiteren bemerkenswerten Entscheidung seine Anlegerfreundliche Rechtsprechung fortgesetzt. Im Ergebnis bestätigt es die Rechtsprechung des II. Zivilsenates, die durch andere Instanzgerichte zuletzt einige Kritik erfahren hatte.
online seit: 23.02.2006 | Volltext

BEMA: Ostseesparkasse Rostock (OSPA) verzichtet auf Restdarlehen

Die Kanzlei Göddecke konnte für zwei Mandanten eine vollständige Befreiung von sämtlichen Darlehensverbindlichkeiten erreichen. Dies machte hier rd. € 95.000,00 aus. Im Gegenzug verzichteten die Mandanten lediglich auf geringfügige Gegenansprüche und übertrugen die Beteiligung an die OSPA.
online seit: 21.09.2005 | Volltext

Ostseesparkasse Rostock: Gefährliche Angebote

Die Ostseesparkasse Rostock (OSPA) trat in den vergangenen Jahren als finanzierende Bank für atypisch stille Beteiligungen an der BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH (BEMA) auf. Nunmehr bietet die OSPA den Anlegern den Abschluss neuer Kreditverträge an. Vor einer voreiligen Unterzeichnung kann nur dringend gewarnt werden.
online seit: 06.07.2005 | Volltext



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