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Euro Grundinvest Fonds: Jahresabschlüsse 2013 sind ein Fiasko – Wo ist das Geld geblieben?

Seit Ende Oktober 2016 sind die aktualisierten Abschlüsse der Euro Grundinvest Fonds (EGI-Fonds) 12, 15, 17, 18, 20 des Jahres 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Gleich auf den ersten Blick fällt auf: Viel Geld scheint bei den Fonds wohl bereits seit 2013 nicht mehr vorhanden gewesen zu sein. Was sind jetzt die Handlungsoptionen der EGI-Fonds-Anleger?
online seit: 02.11.2016 | Volltext

EuroGrundinvest-Fonds: Anlegergelder in Not

Die EuroGrundinvest-Fonds (EGI-Fonds) haben Schieflage. Richtig in die Öffentlichkeit ist diese Nachricht im Sommer 2016 auf den Gesellschafterversammlungen in Freising gedrungen. Weitere Meldungen, die sogar das Portemonnaie der Anleger persönlich betreffen, sorgen seit Herbst 2016 für Sorgen.
online seit: 31.10.2016 | Volltext

EGI-Grundinvest Fonds: Investorencall für Anleger am 26. Oktober 2016, 18.00 Uhr

Nach den vom EGI-Fonds-Management gestellten Insolvenzanträgen für die Gründungsgesellschaften mehrerer EGI-Fonds veranstaltet die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE einen kostenfreien Investorencall für EGI-Anleger. Anmeldungen unter info@rechtinfo.de sind bis zum 26. Oktober 2016, 9.00 Uhr mit dem Anmeldebogen (pdf-Datei) möglich [Hier herunterladen]. Schon jetzt wird dieser Investorencall als ein Pflichttermin für EGI-Anleger gesehen.
online seit: 21.10.2016 | Volltext

EGI Grundinvest Fonds: Insolvenzanmeldung für EGI-Gründungsgesellschaften

Nicht ganz unerwartet kommt die Nachricht, dass die Gründungsgesellschaften der von Malte Hartwieg initiierten geschlossenen Immobilienfonds ihre Pforten schließen müssen. Diese Unternehmen standen schon seit längerem im Kreuzfeuer der Kritik von Anlegern und wurden deshalb mit Prozessen überschüttet. Das Management konnte auf der Ende Juli 2016 durchgeführten Gesellschafterversammlungen keinen Plan vorlegen, der die Anleger wirklich überzeugte.
online seit: 13.10.2016 | Volltext

German Pellets GmbH: Gläubigerversammlung am 05. Oktober 2016 in Schwerin – was für Genussscheininhaber wichtig ist!

Die Gläubigerversammlung wird oft als das Parlament der Gläubiger des insolventen Unternehmens bezeichnet. Sie entscheidet über die nächsten Schritte nach der Eröffnung des Verfahrens. Zutritt haben dazu nur diejenigen, die von der zahlungsunfähigen Gesellschaft noch Gelder zu erhalten haben. Für die Gläubiger der Genussscheine gilt: Für ihre Interessen tritt der gewählte gemeinsame Vertreter, Rechtsanwalt Hartmut Göddecke, ein.
online seit: 15.09.2016 | Volltext

MAGELLAN Maritime Services GmbH: Garantiemieten aus Kaufpreisen der Anleger gezahlt!

Es kommt immer mehr Klarheit in den Fall der MAGELLAN Maritime Services GmbH. Der Insolvenzverwalter hat die Anleger erneut angeschrieben und sie zur Anmeldung der Forderungen aufgefordert. Die nun erstmals zugänglich gemachten Informationen zu dem eingeholten Rechtsgutachten sind für Anleger schockierend. Nun wird klar, woraus die Garantiemieten gezahlt wurden.
online seit: 12.09.2016 | Volltext

MAGELLAN Maritime Services GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet – Anmeldung von Geldforderungen möglich!

Nach 3 Monaten vorläufigem Insolvenzverfahren werden die Dinge bei der MAGELLAN Maritime Services GmbH klarer. Was sich zunächst negativ anhörte, ist möglicherweise für Anleger ein Rettungsanker. Was können Anleger nun in der Insolvenz tun um keine Frist zu versäumen?
online seit: 05.09.2016 | Volltext

Volkswagen AG: Verjähren am 19. September 2016 Ansprüche?

Möglicherweise drohen Schadenersatzansprüche von Aktionären gegenüber der Volkswagen AG wegen der ihr vorgeworfenen Verletzung von Ad-hoc-Publizitätspflichten zum 18.09.2016 zu verjähren.
online seit: 02.09.2016 | Volltext

EGI Euro Grundinvest: Anleger für erfolgsorientierte Sanierung der Fonds

Drei Wochen nach den Gesellschafterversammlungen (21.07.2016) steht fest: Die Geschäftsführung der krisengeplagten EGI-Fonds ist mit Ihrem halbherzigen und die Anlegerinteressen nicht berücksichtigen Vorschlag gescheitert. Eine Initiative von Anlegern unter Führung der EuroGrundinvest Anleger e.V. geht mit GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Vorleistung.
online seit: 15.08.2016 | Volltext

Deikon GmbH: Krise des Emittenten ist kein wichtiger Kündigungsgrund

Trotz Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des ausgebenden Unternehmens, kann der Anleihegläubiger sich nicht auf ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 314 BGB berufen. Ein dafür notwendiger „wichtiger Grund“ liegt wenigstens dann nicht vor, wenn der Emittent bereits Restrukturierungsbemühungen eingeleitet hat.
online seit: 08.08.2016 | Volltext

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