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Heercapital Deutschland GmbH: BaFin untersagt Anlagevermittlung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Heercapital Deutschland GmbH, München, am 31. Januar 2008 die unerlaubt betriebene Anlagevermittlung untersagt.
online seit: 13.03.2008 | Volltext

Heercapital Deutschland GmbH: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt Anlagevermittlung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Heercapital Deutschland GmbH, München, am 31. Januar 2008 die unerlaubt betriebene Anlagevermittlung untersagt.
online seit: 22.02.2008 | Volltext

Haustürwiderruf: Fehlerhafte Gesellschaft vor dem Aus?

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat bereits am 23.11.2006 (8 U 3479/06) eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Es hält die so genannten „Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft“ bei erfolgreichem Widerruf nach dem Haustürwiderrufgesetz bzw. dem BGB für nicht anwendbar. Damit widersetzt sich das OLG der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes BGH). Dort ist das Verfahren mittlerweile anhängig (II ZR 292/06).
online seit: 02.04.2007 | Volltext

Haustürwiderruf: EuGH überprüft erneut die deutsche Rechtsprechung

Mit Beschluss vom 02.10.2006 (6 U 8/06) hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung des Haustürwiderrufgesetzes (HausTWG) vorgelegt. Falls der EuGH die Fragen zu Gunsten des Verbrauchers beantwortet, drohen den Banken erhebliche Rückzahlungsverpflichtungen.
online seit: 06.10.2006 | Volltext

Dr. Hanne-Fonds-Am Kroekentor II: Berater kann nicht auf Prospektangaben verweisen

Berater koennen ihre Aufklaerungspflichten nicht dadurch erfuellen, dass sie einfach auf umfangreiche Prospekte verweisen. Der Anleger muss sich nicht alleine durch den Papierberg arbeiten. Andernfalls waeren Beratungsgespraeche ueberfluessig.
online seit: 08.06.2006 | Volltext

Haustuerwiderruf: Auch der XI. Zivilsenat setzt EuGH-Rechtsprechung um

Nunmehr hat auch der XI. Zivilsenat („Bankensenat“) des Bundesgerichtshofes durch Urteil vom 14.02.2006 (XI ZR 255/04) seine bisherige Rechtsprechung geaendert und verlangt für die Moeglichkeit eines Widerrufs nicht mehr, dass die Bank von der Haustuersituation Kenntnis hatte oder diese haette kennen muessen. Damit setzen nunmehr der II. und XI. Zivilsenat das EuGH-Urteil vom 25.10.2005 (Rs. C-229/04) konsequent zu Gunsten des Verbrauchers um.
online seit: 04.04.2006 | Volltext

Haustürwiderruf: BGH setzt Vorgaben des EuGH konsequent um

Mit Urteil vom 12.12.2005 (II ZR 327/04) setzt der Bundesgerichtshof als erstes nationales Gericht überhaupt die aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes vom 25.10.2005 (Rs. C-229/04 und Rs. C-350/03) resultierenden Auslegungsgrundsätze zu sog. Haustürgeschäften um. Für die Verbraucher bedeutet dies den Wegfall einer lästigen Hürde, die in der Vergangenheit so manchen Prozess scheitern ließ.
online seit: 31.01.2006 | Volltext

Haftungsfragen beim Ausscheiden des einzigen persönlich haftenden Gesellschafters

...wegen dessen Insolvenz aus einem geschlossenen Immobilienfonds und möglicher Vorsorgeansatz
online seit: 08.07.2005 | Volltext

Haustürgeschäft: BGH stärkt nun auch prozessuale Situation der Anleger

In einem weiteren Urteil zur Rückabwicklung an der Haustür geschlossener Darlehensverträge hat der II. Zivilsenat auch die prozessuale Situation der Anleger erheblich verbessert. Die beklagten Banken können die Haustürsituation jetzt nämlich nicht mehr mit sog. „Nichtwissen“ bestreiten.
online seit: 19.04.2005 | Volltext

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