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Keine Bankbearbeitungsgebühren für Kredite bei Immobilienentwicklung

Ein weiterer Pluspunkt für Unternehmer, der Geld von seiner Bank zurück erhält. In der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main klagte ein gewerblicher Immobilienentwickler gegen die Bank, die ihm mehrere Unternehmenskredite gewährt hatte. Diese hatte vertraglich eine Darlehensgebühr in dem Kreditformular eingetragen. Einige Zeit nach Rückzahlung sämtlicher Gewerbekredite und Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien, forderte der Unternehmer ebenjenes Bearbeitungsentgelt zurück.
online seit: 14.08.2017 | Volltext

Keine Kreditgebühren bei Finanzierung einer Photovoltaikanlage

Schon im Jahr 2013 beschäftigte sich das Amtsgericht Nürnberg mit der Problematik von Darlehensgebühren bei Gewerbekrediten. Nachdem bereits höchstrichterlich entschieden war, dass solche Bearbeitungsentgelte bei privaten Darlehen unzulässig seien, war zunächst unklar, ob dies auch für Firmenkredite gilt.
online seit: 24.07.2017 | Volltext

Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist verfassungsgemäß

Die Commerzbank AG versuchte, zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie das gegen sie erlassene Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle, in denen Anleger gewonnen hatten, anzugreifen. Sie erhob, nachdem sie den Rechtswege ausgeschöpft hatte, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Laut OLG Celle hat die Bank nach der Rechtsprechung des BGH ihre Aufklärungspflicht über ihr zufließende Rückvergütungen verletzt. Es verurteilte die Commerzbank AG deswegen zur Zahlung von Schadensersatz an die Anleger; der BGH hatte dies bestätigende Beschlüsse erlassen. Das BVerfG nahm die Verfassungsbeschwerde der Bank gar nicht erst zur Entscheidung an. Die Bank legte damit erneut eine Bruchlandung hin.
online seit: 14.02.2012 | Volltext

Kick-Backs: Oberlandesgericht Celle konkretisiert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Das Oberlandesgericht Celle (OLG Celle) folgt der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Rückvergütungen (sog. Kick-Backs) durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu veröffentlichen sind. Für Anleger bessert sich die Ausgangslage.
online seit: 06.08.2009 | Volltext

Kickback: Die Wahrheit gibt es nur vollständig

Nach ständiger Rechtsprechung sind Banken verpflichtet, ihre Kunden über Rückvergütungen aufzuklären. Das OLG Frankfurt a. M. hat nun bestätigt, dass eine solche Aufklärung umfassend und vollständig zu erfolgen hat. Eine Bank kann sich also nicht darauf zurückziehen, zumindest einen Teil ihrer Vergütung dem Kunden offenbart zu haben.
online seit: 25.09.2013 | Volltext

Kiener-Fonds: BaFin stellt Insolvenzantrag

Es wird immer bedrohlicher. Das (Mach-)Werk des zum Fondsmanager mutierten Diplom-Psychologen Helmut Kiener bricht weiter zusammen. Nach seiner Verhaftung und unzähligen (negativen) Presseberichten hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nunmehr gegen die X1 Fund Allocation GmbH (X1) Insolvenzantrag gestellt.
online seit: 01.12.2009 | Volltext

Kiener-Fonds: Seit langem ein Spiel mit dem Feuer

Zwar hat die Verhaftung des maßgeblichen Leiters der Kiener-Fonds das Licht der Öffentlichkeit auf diese Anlage aus Aschaffenburg geworfen, in der Kritik von Fachkreisen stand das System schon seit längerem - und dass nicht nur wegen jahrelanger Gerichtsverfahren mit der Finanzaufsicht. Bereits 2001 wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Geschäftsbericht veröffentlicht, dass Helmut Kiener die Finanzportfolioverwaltung untersagt worden war.
online seit: 06.11.2009 | Volltext

Kleinanleger werden besser geschützt

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes eingebracht, um die Transparenz von Finanzprodukten zu erhöhen. Damit sollen die Anleger besser informiert werden als bisher. Wie die Bundesregierung schreibt, haben Anleger erhebliche Verluste erlitten, „indem sie in Produkte investierten, die nur einer eingeschränkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterlagen. Die eingetretenen Vermögensschäden beruhten auch auf der fehlerhaften Annahme der Anleger, hohe Renditen könnten ohne Risiko erreicht werden.“
online seit: 17.02.2015 | Volltext

Konsumgüter Direktvertrieb e.V.: BaFin untersagt das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16. Mai 2008 dem Konsumgüter Direktvertrieb e.V., Dornstetten, untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben. Ferner hat die BaFin die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet.
online seit: 17.07.2008 | Volltext

Kreditbesicherung: Manchmal ist die weite Zweckerklärung viel zu weit

Lässt eine Bank zur Absicherung eines Kredites an ihren Kunden eine Grundschuld auf dem Grundstück eines Dritten (= Sicherungsgeber) eintragen, so kann diese Sicherheit unwirksam sein. So z. B., wenn der Dritte eine so genannte „weite Zweckerklärung“ unterschreibt.
online seit: 29.12.2007 | Volltext

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