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Penell GmbH: Verdacht erhärtet – Strafanzeige gestellt

Not macht bekanntlich erfinderisch. Dies dachte man möglicherweise auch im Hause Penell. Um „flexibel“ zu sein, sollte Geld von Anleihegläubigern eingesammelt werden. Doch was tun, wenn dafür nicht genügend Sicherheiten vorhanden sind? Dann erfindet man einfach welche!
online seit: 19.02.2015 | Volltext

Penell GmbH: Worst Case – Schadensersatzansprüche für Anleger werden analysiert

Die Ereignisse überschlugen sich zum Monatswechsel Januar auf Februar 2014. Am vergangenen Freitag (30.01.2015) hieß es, dass die Abstimmung der Anleihegläubiger abgesagt werde und die Rechtslage unklar sei. Am Montag (02.02.2015) gibt es wohl die traurige Gewissheit. Unter dem Aktenzeichen 9 IN 105/15 wird beim Amtsgericht Darmstadt das Insolvenzeröffnungsverfahren der Penell GmbH geführt.
online seit: 04.02.2015 | Volltext

Penell GmbH: Anleihegläubiger entsetzt – Sicherheitenloch in Millionenhöhe

Die Penell-Anleihe vom Frühjahr 2014 schien mit 7,75 % Zinsen attraktiv. Und sie sollte auch sicher sein: Denn die Rückzahlung der Anleihe sollte unter anderem durch den Bestand eines Warenlagers gesichert sein. Beruhigt nahmen die Anleihegläubiger der Penell GmbH zur Kenntnis, dass der Wert des Warenlagers zwischenzeitlich sogar mit ca. 9 Millionen Euro angegeben wurde. Nach einer aktuelleren Prüfung der Werte und des Warenlagers gab es ein mehr als böses Erwachen. Es fehlen etwa 6,5 Millionen Euro.
online seit: 29.01.2015 | Volltext

PROKON: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Rodbertus wegen Insolvenzverschleppung

Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat nach den Vorermittlungen nun die offiziellen Ermittlungen gegen den PROKON-Gründer eingeleitet. Neben dem Verdacht auf Insolvenzverschleppung werde auch wegen weiterer Wirtschaftsdelikte ermittelt, so die Oberstaatsanwältin Wenke Haker-Alm.
online seit: 16.07.2014 | Volltext

PROKON: Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtskräftig – wichtige Weiche gestellt

Drei Anleger scheiterten mit ihrer Beschwerde gegen den Insolvenzeröffnungsbeschluss bereits auf der ersten Stufe an den formalen Voraussetzungen des Rechtsmittels. Das Landgericht Itzehoe stellte desweiteren fest, dass die Beschwerde auch unbegründet sei: PROKON ist zahlungs-unfähig.
online seit: 16.07.2014 | Volltext

PROKON: Ohrfeige für Rodbertus – Gericht verbietet ihm Nutzung der Bezeichnung „PROKON AG“

Das Landgericht Hamburg hat dem ehemaligen PROKON-Chef Carsten Rodbertus untersagt, die Bezeichnung „PROKON AG“ öffentlich zu nutzen. Rodbertus und seine Mitstreiter Rüdiger Gronau, Alfons Sattler und Dennis Rodbertus mussten einmal mehr eine Schlappe in Form einer einstweiligen Verfügung hinnehmen.
online seit: 02.07.2014 | Volltext

PROKON: Newsletter der GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE – aktuelle Details und Hintergrundinformationen

Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE bietet seit Jahresbeginn einen monatlichen News-letter für die PROKON-Anleger. In diesem werden die betroffenen Genussrechtsinhaber über den jeweiligen Gang des Verfahrens informiert und erhalten weitere wichtige Informationen.
online seit: 18.06.2014 | Volltext

PROKON Regenerative Energien GmbH i.I.: Rodbertus drohen Schadensersatzforderungen und Entzug seiner Unternehmensanteile

Der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin prüft Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe gegen den Gründer der PROKON-Unternehmensgruppe. Nach Aussage von Penzlin habe die zwischenzeitlich abgesetzte Geschäftsführung unter Rodbertus den Gläubigern einen Schaden in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro verursacht. Welche Auswirkungen hat das für die Anleger?
online seit: 10.06.2014 | Volltext

PROKON: Vertretung in der Gläubigerversammlung

Am 22.07.2014 findet in Hamburg die Gläubigerversammlung de PROKON Regenerative Energien GmbH statt. Um an dem weiteren Verfahren entscheidend mitzuwirken, sollten Genussrechtsinha-ber ihr Stimmrecht unbedingt wahrnehmen. Wie Anleger das Heft des Handelns auch weiterhin in Händen halten, lesen sie hier.
online seit: 16.05.2014 | Volltext

PROKON: Insolvenzverfahren eröffnet – Genussrechtsbedingungen unwirksam

Das Insolvenzverfahren ist am 01.05.2014 über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH eröffnet worden. Es wird mit einer Verlustquote von 40 bis 70% gerechnet, so der Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin. Er bestätigt die von Anfang an durch GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE vertretenen Ansicht, dass die Genussrechtsbedingungen unwirksam sind. Anleger können hiervon profitieren.
online seit: 02.05.2014 | Volltext

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