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MWB Vermögensverwaltungs AG: Anleger erstreiten weitere Urteile zu ihren Gunsten

Weitere Urteile bestätigen die bereits zuvor von der Kanzlei GÖDDECKE verfolgte Klagestrategie: Die Schweizer Vermögensverwaltung MWB Vermögensverwaltung AG haftet für pflichtwidrig in Deutschland abgeschlossene Vermögensverwaltungsverträge.

Das Landgericht Landshut hat im Mai 2008 zwei weitere Urteile gegen die MWB Vermögensverwaltungs AG verkündet. Die Schweizer Vermögensverwaltung wurde verurteilt, die den Anlegern entstandenen Schäden vollumfänglich zu ersetzen. Damit sind die Richter der Rechtsmeinung anderer Gerichte gefolgt, die in anderen, von der Kanzlei GÖDDECKE geführten Verfahren bereits eine pflichtwidrige Vermögensverwaltungstätigkeit der MWB bejaht hatten.

 

In beiden Verfahren hatten die Kläger Vermögensaufbaupläne mit der Vermögens­verwaltungs­gesellschaft abgeschlossen. In einem Verfahren handelte es sich um einen Vermögensansparplan mit einer jährlichen Ansparsumme und Beitragsdynamik. Dem anderen Verfahren lag das sog. Schweizer Sicherheitspaket für den Mittelstand im Anspar- und Anlageprogramm (SSPA) zugrunde. Letztendlich erhielten beide Kläger schlichte Versicherungspolicen und Investmentsfonds, die bei den Klägern auch aufgrund der Kostenbelastung erhebliche Vermögensschäden verursachten.

 

Das Gericht hat in seinen Urteilen klar festgestellt, dass es auf die Frage, ob ausschließlich Versicherungen oder aber Investmentsfonds gezeichnet wurden, nicht ankommt. Entscheidend ist, dass sich die MWB Vermögensverwaltung über Call-Center, Außendienstmitarbeitern und in den Verträgen als seriöse und neutrale Vermögensverwaltung den deutschen Anleger gegenüber darstellte, obwohl sie nicht die notwendigen aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen erfüllte.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Den obsiegenden Urteilen ist vollumfänglich zuzustimmen. Die Urteilsbegründung entspricht der von der Kanzlei GÖDDECKE bereits in anderen Verfahren durchgesetzten Rechtsauffassung. Geschädigte Anleger können sich durch diese Urteile nochmals gestärkt sehen, gegen die MWB Vermögensverwaltung vorzugehen. Aufgrund einer Vielzahl zu beachtender Rechtsfragen sollten Anleger bei der Anspruchsverfolgung den Rat spezialisierter Anwälte aufsuchten. Durch die Betreuung einer Vielzahl von geschädigten Anlegern hat die Kanzlei GÖDDECKE erhebliche Erfahrung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die MWB Vermögensverwaltung aufzuweisen.

 

 

Quelle: Landgericht Landshut (LG Landshut) vom 14.05.2008 und 16.05.2008 (nicht rechtskräftig)

 

04. September 2008 (Patrick J. Elixmann, LL.M.)

 

 

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