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Bürgschaft: Ausfallbürge wird frei, wenn Bank zu langsam agiert

Ausfallbürgen wollen nur ganz begrenzt haften. Das hat die Bank zu respektieren. Deshalb muss ein Kreditgeber, der sich eine solche Sicherheit versprechen lässt, die Interessen des Ausfallbürgen im hohen Maße beachten. Wird dieser Grundsatz nicht befolgt, braucht der Ausfallbürge nicht zu zahlen.
online seit: 02.10.2012 | Volltext

Börsen dürfen Leerverkaufsverbote selbst anordnen

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben am 26. September 2012 im Finanzausschuss Forderungen der Opposition und des Bundesrates abgelehnt, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über das Verbot der sogenannten ungedeckten Leerverkäufe bestimmter Wertpapiere entscheiden zu lassen. Statt dessen soll die Entscheidung in Zukunft von den Geschäftsführungen der jeweiligen Börsen getroffen werden.
online seit: 27.09.2012 | Volltext

DCM Verwaltungs GmbH & Co. Renditefonds 13 KG: Gesellschaft zahlt Abfindungsguthaben aus

Die DCM Verwaltungs GmbH & Co. Renditefonds 13 KG (DCM 13) entlässt einen von der KANZLEI GÖDDECKE vertretenen Anleger aus dem Vertrag und zahlt ihm sein Abfindungsguthaben aus. Damit konnte sich der Anleger kurzfristig von einem für ihn nicht überschaubaren Risiko befreien.
online seit: 27.09.2012 | Volltext

Deutscher Atlas Finanzdienstleistung AG: Von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE vertretener Anleger erhält Schadensersatz

Das Landgericht (LG) Bonn hat die Deutscher Atlas Finanzdienstleistung AG (Deutscher Atlas) zur Zahlung von Schadensersatz in sechsstelliger Höhe verurteilt. Der Berater hatte die steuerliche Absetzbarkeit der Vermittlungsgebührenbeim Abschluss von Versicherungsverträgen als sicher dargestellt. In Wahrheit werden diese Gebühren vom Fiskus aber nicht anerkannt. Dies kommt das Augsburger Finanzdienstleistungsunternehmen jetzt teuer zu stehen.
online seit: 27.09.2012 | Volltext

Squeeze-out: Oberlandesgericht Düsseldorf stärkt Aktionärsrechte

In dem Spruchverfahren über die Höhe der Abfindungsansprüche der Minderheitsaktionäre der Idunahall AG, Schermbeck, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Rechte der Minderheitsaktionäre gestärkt. Es legte eine Barabfindung von € 697,75 pro Aktie fest, also das Doppelte des ursprünglich vorgesehenen Betrags von nur € 337,45.
online seit: 18.09.2012 | Volltext

ALBIS Finance AG: Kaufangebote Centauri und was Anleger wissen sollten, bevor sie unterschreiben

Nachdem die Anleger wenig Freude an ihrer Beteiligung der ALBIS Finance AG (vormals NordLeas AG) hatten, sollen sie nach dem Willen der ALBIS-Unternehmensgruppe ihre Beteiligung unter Verlust verkaufen. Allerdings werfen diese Angebote mehr Fragen auf, als sie beantworten. Wir zeigen Anlegern, wie Antworten lauten können und wie Anleger hieraus einen Vorteil ziehen.
online seit: 14.09.2012 | Volltext

MWB Vermögensverwaltung AG: Verwaltungsrat und Direktoren haften Anleger vollumfänglich auf Schadenersatz

Das Landgericht Memmingen (LG Memmingen) bestätigt einmal mehr die klagenden Anleger, die ihre Ansprüche nicht nur gegen die MWB Vermögensverwaltung AG, sondern auch die seinerzeit tätigen Vorstände und Geschäftsführer geltend machen. Die Zustimmung des Anlegers zum Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung in der Schweiz hält das LG Memmingen für unschädlich.
online seit: 14.09.2012 | Volltext

Finanzbranche will an Kontrolle der Finanzaufsicht weiter mitwirken

Mehrere Sachverständige haben die geplanten Änderungen bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kritisiert und vor zu viel Bürokratie für die Wirtschaft durch Einführung zusätzlicher Mitteilungspflichten gewarnt.
online seit: 11.09.2012 | Volltext

PROKON-Genussrechte: Irreführende Werbung in Kurzprospekt und Flyer

Ein Unternehmen der PROKON-Unternehmensgruppe hat eine Niederlage wegen einiger seiner Werbeaussagen vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht hinnehmen müssen. Wir sagen, worauf Anleger achten sollten, um nicht auf irreführende Angaben hereinzufallen.
online seit: 11.09.2012 | Volltext

MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG (Fonds-Nr. 158): HELABA Dublin verurteilt – gute Aussichten für Anleger

Viele Filmfonds halten nicht das, was entweder der Prospekt oder der Anlageberater versprochen haben. Für bestimmte Fälle sieht das Gesetz jedoch Lösungsmöglichkeiten für Anleger vor, sie müssen nur ergriffen werden. GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE erstreitet Urteil für Fondsanleger.
online seit: 04.09.2012 | Volltext

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Securenta/Göttinger Gruppe
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