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QQQ AG: Schweizerische Vermögensverwaltung und Verwaltungsrat schadensersatzpflichtig

Das Landgericht (LG) Darmstadt verurteilte sowohl die QQQ AG, vormals CIFAG Financial Consultans AG, als auch deren Verwaltungsrat. Sie hatten Vermögensverwaltungstätigkeiten am deutschen Finanzmarkt angeboten, ohne über die dafür nötige Erlaubnis zu verfügen. Nach dem Urteil müssen sie dem deutschen Kläger, einem Mandanten der Kanzlei GÖDDECKE, sein damals angelegtes Kapital vollständig zurück zahlen.
online seit: 18.07.2012 | Volltext

Anlageberatung: Rechtsprechungsänderung zu Gunsten der Anleger

Durch Urteil vom 08.05.2012 hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung im Bereich der Haftung für fehlerhafte Aufklärung bei Kapitalanlagen zu Gunsten der Anleger geändert. Hierdurch steigen die Chancen der Geschädigten darauf, ihre Ansprüche vor Gericht einfacher durchsetzen zu können.
online seit: 13.07.2012 | Volltext

Griechenlandanleihe: Banken verschleierten Risiken

Die wirtschaftliche Lage Griechenlands ist unübersichtlich genug. Die damit verbundenen Risiken für die Gläubiger Griechenlands sind bekannt. Gleichwohl bürdeten deutsche Banken diese Risiken Privatanleger unter falschen Versprechungen auf. Diese müssen sich nun zur Wehr setzen.
online seit: 12.07.2012 | Volltext

net M AG: With a little help from my friends

Auf der Hauptversammlung im Juli 2012 war klar zu erkennen, dass es ohne Hilfe von außen nicht geht. So kommt es bereits im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (KPMG) zu Tage: ohne finanzielle Unterstützung durch die japanische NTT DoCoMo-Gruppe wäre die Kasse nicht ausreichend gefüllt. Der Mehrheitsgesellschafter NTT DoCoMo Deutschland hält rund 88 % des Aktienbesitzes.
online seit: 10.07.2012 | Volltext

OLG Celle: Keine Zurechnung anwaltlichen Wissens über Kick-Backs beim Verbraucher

Die Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis des Anwalts über geflossene Kick-Backs in einem Vorprozess schadet den klagewilligen Bankkunden im Nachfolgeprozess nicht.
online seit: 05.07.2012 | Volltext

Bundesgerichtshof: Gründungsgesellschafter haften für Aufklärungsfehler der Vermittler

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Gründungsgesellschafter für die fehlerhafte Aufklärung durch Vermittler einstehen müssen. Klären diese den Kunden vor Abschluss der Anlage nicht ordnungsgemäß auf, so haften die Gründungsgesellschafter auf Schadensersatz.
online seit: 04.07.2012 | Volltext

db KompassLife: Wette auf einen schnellen Tod

Wenn der eine stirbt, freut sich der andere. Nach diesem zweifelhaften Prinzip funktionierten die Anlagen unter der Bezeichnung db KompassLife, die insbesondere von Beratern der Deutschen Bank-Gruppe empfohlen wurden. Doch Anleger mussten nun feststellen, dass ihr angelegtes Geld mit db KompassLife auf der Strecke blieb.
online seit: 28.06.2012 | Volltext

MWB Vermögensverwaltung AG: Vorstand erneut zum Schaden­ersatz wegen unerlaubten Erbringens von Finanzdienst­leistungen verurteilt

Das Oberlandesgericht München (OLG München) hat die ehemaligen Vorstände und Geschäftsführer bereits mehrfach für verantwortlich gehalten. Einmal mehr muss ein Vorstandsmitglied den Anlegern den erlittenen Schaden ersetzen.
online seit: 26.06.2012 | Volltext

Bundesgerichtshof: Gründungsgesellschafter sind neu beitretenden Anlegern schadensersatzpflichtig

Mit Urteil vom 23. April 2012 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut entscheiden, dass auch Gründungsgesellschafter vertraglich verpflichtet sind, die neu hinzukommenden Anleger über wesentliche Investitionsrisiken aufzuklären. Tun sie es nicht, so können Investoren ihr Geld zurück verlangen.
online seit: 22.06.2012 | Volltext

MPC Offen Flotte: Anleger sollen nachzahlen

Welche Auswirkungen die Krise auf dem Schiffsmarkt für das eigene Portemonnaie haben kann, mussten im Mai die Anleger des Schiffsfonds „MPC Offen Flotte“ (MS Santa B Schiffe mbH & Co. KG) erfahren. Bereits jetzt ist absehbar, dass sie mit 8 bis 10 % ihres bereits investierten Kapitals nochmals zur Kasse gebeten werden sollen. Nur so sei nach Ansicht des Managements ein Totalverlust der Anlage zu vermeiden. Anleger können sich aber auch gezielt zur Wehr setzen und ihren Schaden minimieren.
online seit: 15.06.2012 | Volltext

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