Anlegerentschädigung: Regierungskoalition setzt weitergehende Rechte für Anleger durch
Der Finanzausschuss hat am Mittwoch den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (16/12255, 16/12599) gebilligt. Die FDP-Fraktion, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf, an dem der Finanzausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor einige Änderungen beschlossen hatte.
Anlegerschutz in Deutschland: FDP will Entschädigung neu regeln
Die Bundesregierung soll unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des gesamten Anlegerentschädigungsrechts vorlegen. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (16/11458).
Anlegerschutz: Anlegerrechte werden vom Bundestag gestärkt
Der Deutsche Bundestag hat am 03. Juli 2009 das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung beschlossen. Mit dem Gesetz werden die Rechte von Anlegern gestärkt; insbesondere wird die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Fall einer Falschberatung bei Wertpapiergeschäften verbessert. Daneben wird das Schuldverschreibungsgesetz neu gefasst.
Anlegerschutz: Bundesregierung will Verbesserungen erreichen
Die Bundesregierung will den Anlegerschutz auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt verbessern, nennt aber vorerst keine näheren Details. In einer Antwort (18/631) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (18/434) zu den teils dramatischen Folgen der Prokon-Pleite für Inhaber von Genussrechten heißt es: „Ziel ist ein angemessener Schutz der Privatanleger, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Regulierung und Eigenverantwortung der Anleger angestrebt wird.“ Nach Angaben der Regierung wird etwa geprüft, ob zusätzliche Auflagen für Prospekte ratsam sind, die für solche Vermögensanlagen werben.
Anlegerschutz: Entschädigungsgesetz soll verbessert werden
Unterschiedlich bewerten Experten das Vorhaben der Bundesregierung, den Anlegerschutz durch eine Erhöhung der Mindestdeckung für Einlagen zum 30. Juni 2009 von 20.000 auf 50.000 Euro zu erhöhen. Eine weitere Erhöhung auf 100.000 Euro soll ab dem 31. Dezember 2010 erfolgen. Damit gebe es eine "effiziente Umsetzung" der EU-Richtlinie zum Anlegerschutz, erklärte der Zentrale Kreditausschuss in einer Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch (22.04.2009) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (16/12255, 16/12599). Außerdem ging es um die von der FDP-Fraktion in einem Antrag (16/11458) geforderte grundsätzliche Reform der Anlegerentschädigung in Deutschland.
Anlegerschutz: Fraktionen im Bundestag wollen Anleger besser schützen
Alle Fraktionen sehen Handlungsbedarf, um Geldanleger besser zu schützen. Die Ansichten über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (17/3628) gingen in einer Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch jedoch weit auseinander.
Anlegerschutz: Geldanlagen werden bis 100.000 Euro abgesichert
Die Bundesregierung will die Funktionstüchtigkeit der Einlagensicherungssysteme des Bankenwesens in Deutschland verbessern und das Vertrauen der Anleger in die Entschädigungseinrichtungen stärken. Diesem Ziel dient ihr Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (16/12255).
Anlegerschutz: Justizministerin Zypries begrüßt EU-Bemühungen zur Stärkung des Anlegerschutzes
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das von der Europäischen Kommission vorgestellte Vorhaben zur Verbesserung des Schutzes von Privatanlegern begrüßt. Danach sollen Vertriebsregeln für Finanzdienstleister und Informationspflichten für Geldanlagen, die an Privatanleger gerichtet sind, harmonisiert werden. Ziel ist es, bei Anlageprodukten wie etwa Investmentfonds, Zertifikate, fondsgebundenen Versicherungen und anderen Verbraucheranlageprodukten für Privatanleger eine erhöhte Transparenz zu schaffen und die Vergleichbarkeit der Produkte zu verbessern.
Anlegerschutz: Neue gesetzliche Regeln sollen Anleger besser schützen
Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Rechte von Anlegern gestärkt werden. So soll die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Fall einer Falschberatung bei Wertpapiergeschäften verbessert werden. Daneben wird das Schuldverschreibungsgesetz neu gefasst.
Anlegerschutz: Opposition beklagt "bürokratisches Monster"
Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem Entwurf des Anleger- und Funktionsverbesserungsgesetzes (17/3628, 17/3803) zugestimmt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmten für den Entwurf, mit dem ein bundesweites Register für Anlageberater eingeführt wird. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Veränderungen bei offenen Immobilienfonds vor, wo bei der Anteilsrückgabe Kündigungsfristen und Höchstgrenzen zu beachten sind.
|