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MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Oberlandesgericht (OLG) Köln verurteilt M. T. wegen sittenwidriger Schädigung

Das OLG Köln hat den ehemaligen Vertriebschef der Futura Finanz, Herrn M. T., wegen sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) hat das OLG Köln nicht zugelassen. Der betroffene MSF-Anleger kann somit auf eine vollständige Rückzahlung seiner schon verloren geglaubten Gelder hoffen.
online seit: 06.01.2011 | Volltext

MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Undurchsichtige Zahlenakrobatik bis zum bitteren Ende – Sag mir wo die Millionen sind!!

Auch wenn der ehemalige Vorstand Rasch behauptet, dass mehr Geld in der Kasse sei, als von Anlegeranwälten vermutet, so scheint dieses angesichts des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für viele als wenig überzeugend.
online seit: 27.09.2005 | Volltext

MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Weiterer Anleger gewinnt gegen Geschäftsführer der Germanicum

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat den Geschäftsführer der Treuhandgesellschaft, zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger verurteilt. Das noch klageabweisende Urteil des Landgerichts Tübingen wurde aufgehoben.
online seit: 15.01.2009 | Volltext

MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG u Co. KG: Drei Fragen an Anleger

Die Beteiligungen am MSF-Fonds wurden durch eine Vielzahl von Vertriebsmitarbeitern den Endkunden offeriert. Die Kanzlei Göddecke stellt aus gegebenen Anlass die Frage, ob die Beratung der Anleger im allgemeinen am Wohl der geworbenen Geldgeber orientiert war.
online seit: 20.12.2005 | Volltext

MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG u Co. KG: Fondsgeschäftsführung erwirkt einstweilige Verfügung

Ob von „verschwundenen“ Geldern und „ungeklärtem“ Verbleib von Anlegerkapital bei dem MSF gesprochen werden kann, hatte das Landgericht Berlin (LG Berlin) im Rahmen einstweiliger Verfügungen zu entscheiden. Zumindest die von der Verfügung betroffenen Rechtsanwälte haben Widerstand gegen die sie treffenden Eilentscheidungen des Gerichts angekündigt.
online seit: 31.10.2005 | Volltext

MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG u Co. KG: Verwaltungsge-richt Frankfurt/M. bestätigt rasche Einstellung des Geschäftsbetriebes

Ende Juli 2005 bestätigte das Verwaltungsgericht Frankfurt/M. die Eilbedürftigkeit der Schließungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Risiken wurden in Prospekten nach Ansicht von Bran-chenkennern verharmlost.
online seit: 24.08.2005 | Volltext

MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG u. Co. KG (MSF): Achtung bei Haftungsausschluss gegenüber Vertrieb von Finanzprodukten

Eine Nachricht, die zur Vorsicht mahnt: Mit schriftlichen Erklärungen versuchen sich an-scheinend Vertriebsmitarbeiter der Haftung für vermittelte Beteiligungen an MSF zu ent-ziehen
online seit: 07.10.2005 | Volltext

MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG u. Co. KG: Anleger erhalten Post vom Insolvenzverwalter der GERMANICUM Beteiligungstreuhand GmbH

Etwa drei Wochen nachdem das Insolvenzverfahren über die Germanicum Beteiligungstreuhand GmbH eröffnet worden ist, erhalten die Anleger des sogenannten MSF-Fonds ein zweites Mal Post vom Insolvenzverwalter.
online seit: 01.12.2005 | Volltext

MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG u. Co. KG: Anleger sollten zur Gläubigerversammlung der GERMANICUM Beteiligungstreuhand GmbH kommen

In der Gläubigerversammlung wird der Insolvenzverwalter RA Schröder, Hamburg, Einzel-heiten und Hintergründe schildern, die alle Anleger betreffen. Ein Kernthema wird die be-sondere Rechtsstellung der Anleger sein; sie sollten an der Versammlung teilnehmen, um sich für ihre eigenen Belange einzusetzen.
online seit: 24.01.2006 | Volltext

MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG u. Co. KG: Anleger sollten zur Gläubigerversammlung nach Hamburg kommen

In der Gläubigerversammlung wird der Insolvenzverwalter RA Jens-Sören Schröder, Ham-burg, Einzelheiten und Hintergründe schildern, die alle Anleger betreffen. Gleichzeitig wer-den die Weichen für einen Gläubigerausschuss gestellt. Die Anleger sollten an der Ver-sammlung teilnehmen, um sich selbst ein Urteil zu bilden und sich für ihre eigenen Belange einzusetzen.
online seit: 07.11.2005 | Volltext

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Securenta/Göttinger Gruppe
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Accessio Wertpapierhandelshaus AG
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Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de

Futura Finanz GmbH & Co. KG
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MSF Master Star Fund
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