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MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG u. Co. KG

Orginaltext der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt/M. zur Bestätigung der Eilbedürftigkeit der Einstellung des Geschäftsbetriebes
online seit: 08.10.2005 | Volltext

MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG u. Co. KG (MSF): Achtung bei Haftungsausschluss gegenüber Vertrieb von Finanzprodukten

Eine Nachricht, die zur Vorsicht mahnt: Mit schriftlichen Erklärungen versuchen sich an-scheinend Vertriebsmitarbeiter der Haftung für vermittelte Beteiligungen an MSF zu ent-ziehen
online seit: 07.10.2005 | Volltext

Phoenix Kapitaldienst GmbH: Gläubigerversammlung - Der erste Schritt eines sehr langen Weges

Wer hoffte, dass er auf der Gläubigerversammlung am 05.10.2005 erfahren könne, ob, wann und wie viel Gelder vom Insolvenzverwalter Schmitt oder von der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierdienstleistungen (EdW) erhalten würde, wurde auf einen ungewissen Zeitpunkt vertröstet. Nur die Kleinanleger werden angesichts der eindeutigen Aussagen der EdW wohl mit einem blauen Auge davon kommen – für viele Großinvestoren wird neben der EdW-Zahlung nur die „Quote“ bleiben.
online seit: 06.10.2005 | Volltext

Falk Fonds: Erste Klagen gegen anteilsfinanzierende Banken eingereicht!

Die Kanzlei Göddecke hat erste Klagen gegen mehrere Banken eingereicht. Die geltend gemachten Ansprüche richten sich auf die Rückabwicklung der Darlehensverträge, mit denen die Falk Fonds Beteiligungen der Anleger finanziert waren.
online seit: 05.10.2005 | Volltext

+++ Eilmeldung Falk Fonds 60 +++: Sanierungskonzept gebilligt!

Im wesentlichen mit den Stimmen des Treuhänders hat die Gesellschafterversammlung das von der Geschäftsführung des Fonds ausgehandelte Sanierungskonzept gebilligt. Entgegen der Erwartungen verlief die Versammlung insgesamt ruhig und sachlich.
online seit: 30.09.2005 | Volltext

Falk Fonds 60: Gesellschafterversammlung mit Spannung erwartet!

Am Freitag den 30. September 2005 findet in München die nächste außerordentliche Ge-sellschafterversammlung der Falk Fonds 60 GbR statt. Die besondere Brisanz liegt darin, dass die Anleger u.a. über ein von der Geschäftsführung mit den Banken verhandeltes Vergleichskonzept abstimmen sollen. Dies soll die Sanierung des Fonds ermöglichen.
online seit: 30.09.2005 | Volltext

MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG u. Co. KG: Eindeutiges und Neues vom Insolvenzgericht – Wer soll das alles zurückzahlen?

Das eingenommene Geld der Anleger wurde nur für „graue Kosten“ ausgegeben, indirekte Verbindungen zur Göttinger Gruppe mit ihren stark kritisierten Kapitalanlagemodellen, nur eine „Pseudoadresse“ in Braunschweig und Verstrickungen in weitere Insolvenzen sind klare, unverblümte Ergebnisse des „Streifzuges“ durch den Beschluss des Insolvenzgerichts.
online seit: 27.09.2005 | Volltext

MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Undurchsichtige Zahlenakrobatik bis zum bitteren Ende – Sag mir wo die Millionen sind!!

Auch wenn der ehemalige Vorstand Rasch behauptet, dass mehr Geld in der Kasse sei, als von Anlegeranwälten vermutet, so scheint dieses angesichts des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für viele als wenig überzeugend.
online seit: 27.09.2005 | Volltext

BEMA: Ostseesparkasse Rostock (OSPA) verzichtet auf Restdarlehen

Die Kanzlei Göddecke konnte für zwei Mandanten eine vollständige Befreiung von sämtlichen Darlehensverbindlichkeiten erreichen. Dies machte hier rd. € 95.000,00 aus. Im Gegenzug verzichteten die Mandanten lediglich auf geringfügige Gegenansprüche und übertrugen die Beteiligung an die OSPA.
online seit: 21.09.2005 | Volltext

F & P AG & Co. KG: Aufsichtsbehörde schließt Geschäftsbetrieb - vormalige Freitag & Partner Aktiengesellschaft schon länger in Beobachtung der Anlegerschutzpresse

Da nach Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unerlaubte Bankgeschäfte betrieben worden sind, musste die Einstellung des Unternehmens in Kassel verfügt werden. Nach aktuellen Medienberichten sollen in verschiedenen Anlageformen ca. € 50 Mio. verwaltet worden sein. Der eingesetzte Abwickler soll zunächst Klarheit über den Verbleib eines Großteils der Gelder schaffen.
online seit: 21.09.2005 | Volltext

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