ACI Alternative Capital Invest GmbH & Co. V. Dubai Tower KG i. L.: „Sternstunde“ eines Hochhauses?
Die deutsche Zeitschrift STERN berichtet in ihrer Ausgabe Nr. 17 vom 22.04.2010 über das Schicksal eines Anlegers am ACI-Fonds V. und seinen enttäuschten Investitionsplänen. Das vom Stern gewählte Zitat des Geschäftsführers Hanns-Uwe Lohmann vertröstet Anleger auf eine unklare Zukunft. Die KANZLEI GÖDDECKE hält dagegen: Sie versucht für „Anleger, die Ersparnisse wieder herauszuholen“.
Haustürgeschäfte: Alles bleibt wie gehabt
Aktuell hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass es nicht gegen Gemeinschaftrecht verstößt, wenn beim Widerruf einer Fondsbeteiligung lediglich das Auseinandersetzungsguthaben gezahlt wird, was insbesondere jenen Anlegern zu Gute kommt, deren Fonds ein hohes Auseinandersetzungsguthaben versprechen. Diese Anleger können eventuell frühzeitig mit hohem Gewinn aussteigen. Der EuGH hat damit die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bestätigt.
Lehman-Zertifikate: Falsches Anlageprodukt dem Kunden offeriert – Bank muss Schadensersatz zahlen
In einem von der KANZLEI GÖDDECKE vor dem Landgericht Bonn (LG Bonn) vertretenen Fall wollte die Anlegerin ihr Geld in sicherem Festgeld parken und bekam auf Anraten der Kundenberaterin für einen Teilbetrag Lehman-Zertifikate. Eine falsche Anlageberatung, wie das LG Bonn Mitte April entschied: Die Beratung einer Bank ist keine Verkaufsveranstaltung für deren protegierte Finanzprodukte. Die Kundin erhält ihr Geld zurück und entgangene Zinsen gezahlt.
„Guter Anwalt gesucht“ – Die Stiftung Warentest stellt in Finanztest 4/2010 die Qualitätssiegel der Anwaltschaft auf den Prüfstand – Die KANZLEI GÖDDECKE hält den Anforderungen stand
Der beste Hinweis auf Sachkunde in einem Rechtsgebiet ist der Titel „Fachanwalt“. So urteilt die Stiftung Warentest in Ausgabe 4/2010 ihres Magazins Finanztest. Gemessen an dieser Messlatte ist die KANZLEI GÖDDECKE für Geldanleger und Bankkunden eine gute Wahl.
Eckpunkte zur Bankenrestruturierung
Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass der Zusammenbruch von systemrelevanten Banken Risi-ken für das gesamte Finanzsystem verursachen kann. Als Lehre aus der Krise werden wir Verfah-ren entwickeln, die Banken entweder die Chance zur eigenverantwortlichen Restrukturierung oder aber ein geordnetes Verfahren zur Abwicklung bieten.
K1 Invest GbR / K2 Invest GbR: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Untersagungsverfügung gegen K1 – Rechtsstreit mit K2 an Hessischen Verwaltungsgerichtshof (HessVGH) zurück verwiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. Februar 2010 auf die Revision der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Berufung der K1 Invest GbR zurückgewiesen. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht die Untersagungsverfügung der BaFin gegen die K1 Invest GbR letztinstanzlich bestätigt. Zugleich hat das Gericht den Rechtsstreit in der Sache der K2 Invest GbR zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.
Beraterhaftung: Welche Auswirkungen haben negative Geschäftsberichte für den Anleger ?
Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist oft von entscheidender Bedeutung, wann für den Anleger negative Folgen eintreten, wenn er auf negative Mitteilungen seiner Fondsgesellschaft den Prospekt nicht oder nicht vollständig zur Kenntnis nimmt. Diese für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Anlageberater maßgebliche Frage wird nun vom Bundesgerichtshof (BGH) geklärt – mit weitreichenden Auswirkungen für die Anleger.
Filmfonds ApolloProMedia GmbH & Co. 1. Filmproduktion KG: Prospekt darf Vorgängerfonds nicht wahrheitswidrig als „überplanmäßig“ darstellen – Prospektverantwortlicher wird zur Kasse gebeten
Angaben in Filmfondsprospekten über die in der Vergangenheit erzielten Erfolge sind nicht nur werbende Anpreisungen, sondern Tatsachenangaben. Auf sie darf sich ein Anleger verlassen.
ACI – Alternative Capital Invest: Mail des Beiratsmitglieds Nadine Lohmann entlarvt die wahre Lage der Dubaifonds
Eine Nachricht des Beiratsmitglieds Nadine Lohmann vom 19. März 2010 an die Vertriebspartner der ACI-Gruppe, bringt Klarheit: Die ACI-Fonds II. – V. benötigen Liquidität. Falsch ist allerdings die Aussage in der Mail, dass auf Grund des von der KANZLEI GÖDDECKE durchgeführten Verfügungsverfahrens Anleger zu hohen Beiträgen gezwungen würden und das mit „richterlichem Segen“.
Lehman-Zertifikate: Erstes Oberlandesgerichts-Urteil zu Gunsten des Anlegers – Frankfurter Sparkasse zur Zahlung verurteilt – Auch Kunden der Dresdner Bank könnten davon profitieren
In zweiter Instanz bestätigt das Oberlandesgericht Frankfurt/M. (OLG Frankfurt/M.) den Urteilsspruch erster Instanz: Für komplexe Twin Win Zertifikate eignet sich eine kurze Beratung am Telefon nicht. Von einer ob-jektgerechten Beratung durch die Sparkasse in der Mainmetropole (FraSpa) kann keine Rede sein.
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