ACI Alternative Capital Invest-Fonds: Kalt erwischt – Warten bei Frost
Schon 2008 musste die ACI-Fonds-Geschäftsführung einräumen, dass die Baufortschritte dem Zeitplan hinterher hinken, wie kapital-markt intern (kmi) veröffentlichte. Ende 2009 wird – wie sich aus Veröffentlichungen der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und der Neue Westfälische (NW) jeweils ergibt – anscheinend nochmals ganz erheblich auf den Langmut der Investoren gebaut. Wie sich jetzt aus dem Internetauftritt der Real Estate Regulatory Agency (RERA) in Dubai ergibt, könnte sich bei einigen Bauten zumindest ein nahezu endloses Warten auf fertiggestellte Hochhäuser einstellen.
ApolloProMovie GmbH & Co Filmproduktion KG (ApolloProMovie 1. KG): Horror auch für die Anleger oder berechtigtes Hoffen ?
Medienfonds sind zwischenzeitlich in Verruf geraten. Einerseits ist unklar, ob die mit der Anlage verfolgten steuerlichen Ziele auch endgültig erreicht werden. Andererseits leiden die Fonds unter zu geringen Einnahmen, die auf eine unglückliche Auswahl der Filmprojekte zurückzuführen sind. Zahlreiche Fonds befinden sich in Schieflage. Gleichwohl werden die Anleger – wie immer in solchen Fällen – beruhigt. Darauf sollte man sich nicht verlassen.
Bürgschaft: Grundstück nimmt einer Bürgschaft nicht automatisch den Nimbus der Sittenwidrigkeit
Wieder einmal musste der Bundesgerichtshof (BGH) einem Bürgen, der von einer Bank in Anspruch genommen wurde, helfend zur Seite stehen. Ganz offensichtlich reichte bei ihm das monatliche Einkommen nicht einmal aus, um die Zinsen zu tragen. Das alleine gilt eigentlich schon als ein klares Signal, dass die von der Bank geforderte Bürgschaft unwirksam ist. Deshalb stritten sich das Geldhaus und der Bürge um den Wert eines Grundstücks, das die Vermögensbilanz des Bürgen angeblich ganz gehörig aufpolieren sollte. Dieses Tauziehen hat die Bank verloren.
Anlageberatung: Verjährungsfrist beginnt für jeden einzelnen Beratungsfehler gesondert
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19.11.2009 entschieden, dass bei der Berechnung von Verjährungsfristen wegen fehlerhafter Beratung immer gesondert auf die Kenntnis jedes einzelnen Beratungsfehlers abzustellen ist. Für geschädigte Kapitalanleger bedeutet dies eine enorme Stärkung ihrer Rechtsposition.
ACI Alternative Capital Invest-Fonds: Anleger hört die Signale
Mit der Pressemitteilung von Anfang September 2008 der ACI-Fonds wurde die Auflösung von vier Beteiligungsgesellschaften mit einem Fondsvolumen von Euro 300 Mio. und einem für die Anleger erzielbaren Gewinn von rund Euro 24 Mio. veröffentlicht. Das Schreiben der Vertriebsgesellschaft der ACI-Gruppe von Mitte Dezember 2009 an betroffene Anleger und der beigefügte Bericht über wirtschaftliche Rahmendaten um das aktuelle Geschehen geben keine greifbare Auskunft, wann aus einem Verkauf der Immobilien erzielte Gelder an die Anleger fließen werden. Anleger sollten trotzdem von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Accessio Wertpapierhandelshaus AG: Vergleichsbereitschaft scheint zu steigen
Geschädigte Kunden der Accessio Wertpapierhandelshaus AG (vormals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch) können anscheinend zunehmend Hoffnung schöpfen, im Rahmen einer gütlichen Einigung einen Teil Ihrer Verluste ersetzt zu bekommen. Zwischen einem anwaltlich vertretenen, geschädigten Anleger und dem Itzehoer Finanzdienstleister kam es, nachdem der Anleger auf Schadensersatz geklagt hatte, zu einem Vergleich.
Postbank Finanzberatung: Kundin um 180.000 EUR ärmer
Die Postbank und ihre Konzerngesellschaft Postbank Finanzberatung AG kommen anscheinend nicht aus den Negativschlagzeilen. Erst wurde durch Berichte der FINANZTEST bekannt, dass die Postbank die Daten ihrer Kunden tausenden freien Finanzvermittlern zur Verfügung gestellt hat. Einer Rentnerin kam diese zweifelhafte Datenpraxis nun teuer zu stehen – am Ende war sie um 180.000 EUR ärmer.
Falk Zinsfonds GbR: Mittelverwendungskontrolleur muss für klare Verhältnisse auf dem Sonderkonto sorgen
Mit dem Argument, Anlegergelder werden durch einen Kontrolleur vor Missbrauch geschützt, warb der Falk Zinsfonds zahlreiche Geldgeber. Laufen Geldflüsse nicht ordnungsgemäß, ist der Schaden zu ersetzen.
Restschuldversicherung: Bundesgerichtshof (BGH) spricht Machtwort – Restschuldversi-cherungs- und Darlehensverträge können verbundene Geschäfte bilden
Am 15.12.2009 hat der für Banksachen zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die für Verbraucher entscheidende Frage, ob Restschuldversicherungs- und Darlehensverträge verbundene Geschäfte darstellen können, grundsätzlich bejaht. Die Folge: zahlreiche Darlehens-verträge, die mit immens hohen Restschuldversicherungsbeträgen gekoppelt sind, können bei einer falschen Widerrufsbelehrung widerrufen werden.
Haustürgeschäft: Widerruf auch noch nach Darlehensrückzahlung möglich – Ein Glücksgriff für Kreditkunden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch Urteil vom 24.11.2009 entschieden, dass ein Widerrufsrecht aufgrund einer Haustürsituation auch dann nicht erlischt, wenn das Darlehen bereits zurückgezahlt ist. Dies gilt jedenfalls für Rückzahlungen, die nach dem 01.01.2003 erfolgten. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Banken eventuell auch noch Jahre nach Erledigung des Darlehens in die Haftung genommen werden können.
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