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Göddecke Rechtsanwälte: Mandantenmagazin KAPITALRECHTinfo im Gespräch mit Prof. Dr. Christian Schröder

Über neue, Anleger schützende Gesetze, den Wert staatlicher Ermittlungen und den Pflichten von Vermögensverwaltern befragte das Mandantenmagazin der Kanzlei Göddecke den Autor des „Handbuch Kapitalmarktstrafrecht“ Prof. Dr. Schröder.
online seit: 06.03.2008 | Volltext

Vermögensverwalter: Banken haften für Verstöße gegen vereinbarte Anlagerichtlinien

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zu Lasten einer Bank entschieden, dass diese als Vermögensverwalterin auch bei leichter Fahrlässigkeit für Verstöße gegen Anlagerichtlinien auf Schadensersatz haftet, auch wenn sie dies in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen hat.
online seit: 03.03.2008 | Volltext

Vermögensverwaltung: Eine Depotbank haftet für ein pflichtwidriges Verschweigen einer Provisionsvereinbarung mit dem Vermögensverwalter

In einem Grundsatzurteil vom 19.12.2000 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Depotbanken für Schäden eines Vermögensverwalters haften, wenn sie mit diesem Provisionsvereinbarungen treffen, über die der Kunde nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wird.
online seit: 28.02.2008 | Volltext

Akzenta AG: Manager zur Erstattung der gezahlten Beitraege verurteilt

Im Prozess gegen die Fuehrung der Akzenta AG urteilte das Landgericht Muenchen I zugunsten des Anlegers: Der ehemalige Manager Oliver Braun wurde gemeinsam mit dem Gruender Ulrich Chmiel und dessen Soehnen Alexander und Christian zur Rueckzahlung der Beitraege verurteilt. Der Vertrag mit den Anlegern ist unwirksam!
online seit: 26.02.2008 | Volltext

Bundesgerichtshof: Prospektübergabe bzw. Kenntnisnahme für Haftung nicht erforderlich

Bereits am 03.12.2007 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es für die Haftung von Prospektverantwortlichen nicht darauf ankommt, ob der Anleger den Prospekt vorher erhalten oder sonstwie zur Kenntnis genommen hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Anlage über einen Vertrieb angeboten wurde und dieser – was der Regelfall sein dürfte – mit dem Prospekt geschult wurde.
online seit: 25.02.2008 | Volltext

Film- und Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG: Muenchener Richter fordern umfassende Prospektpruefung

Die Commerzbank AG war zur eigenstaendigen Pruefung des Anlagekonzepts verpflichtet. Ein lapidarer Hinweis auf externe Gutachten genuegt nicht. Die spannende Frage ist, ob sie ihren Pflichten nachgekommen ist und der Anleger sein Geld zurueck erhalten wird.
online seit: 25.02.2008 | Volltext

Heercapital Deutschland GmbH: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt Anlagevermittlung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Heercapital Deutschland GmbH, München, am 31. Januar 2008 die unerlaubt betriebene Anlagevermittlung untersagt.
online seit: 22.02.2008 | Volltext

Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Neue Führungsstruktur beschlossen

Der Finanzausschuss hat am Mittwochmorgen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Aufsichtsstruktur der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (16/7078) in geänderter Fassung angenommen. Ziel ist es, die Führungsstruktur der Bonner Behörde dahingehend zu modernisieren, dass künftig nicht mehr wie bisher nur ein Präsident an der Spitze steht, sondern eine "gesamtverantwortliche" Leitung in Form eines Direktoriums installiert wird. Dieses Direktorium soll aus dem Präsidenten sowie vier Exekutivdirektoren bestehen, von denen einer als Vizepräsident ständiger Vertreter des Präsidenten ist. Das Gesetz soll am morgigen Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden.
online seit: 19.02.2008 | Volltext

Bürgschaft: Wenn die Bank zu weit geht und der Bürge zu Unrecht ausgenutzt wird

Oft bestimmen Bankformulare in verbotener Weise, dass Bürgen für alle Schulden des Hauptschuldners haften sollen. Das allerdings stößt den Richtern des Oberlandesgerichts (OLG) Celle übel auf. Außerdem geben sie dem Bürgen sogar noch weitere Rechte.
online seit: 19.02.2008 | Volltext

Securenta Goettinger Immobilienanlagen u. Vermoegensmanagement AG: Glaeubigerversammlung am 25. Maerz 2008 in Goettingen

Goettingen und der angestammte Sitz der Securenta AG. Fuer das im Juni 2007 eingeleitete Insolvenzverfahren entzuendete sich der Streit, wie und wo das Verfahren zu fuehren sei. Jetzt geht es in die nächste Runde. Ende Maerz werden sich die Glaeubiger am ehemaligen Stammsitz treffen.
online seit: 14.02.2008 | Volltext

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