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Filmfonds – Schadensersatzanspruch wenn Bank nicht über die konkrete Höhe Ihrer Vermittlungsprovision aufklärt

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 02.08.2010 entschieden, dass eine Bank Ihre Kunden über die konkrete Höhe der Provisionen zu informieren hat, die sie für die Vermittlung eines Medienfonds erhält. Dem genüge die Bank nicht durch Aushändigung des Verkaufsprospektes des Fonds, wenn der Kunde diesem nicht entnehmen kann, in welcher konkreten Höhe Provisionszahlungen an die Bank zurückfließen.
online seit: 17.11.2010 | Volltext

Falk Zinsfonds GbR: Mittelverwendungskontrolleur gibt zu, die Verwendung der Anlegergelder nicht kontrolliert zu haben

Zahlreiche Anleger der Falk Zinsfonds hatten den Mittelverwendungskontrolleur verklagt. Zuletzt waren die Klagen erfolgreich; der Mittelverwendungskontrolleur hat mittlerweile Privatinsolvenz angemeldet. Forderungen können bis zum 05.11.2010 zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
online seit: 21.10.2010 | Volltext

Falk Beteiligungsgesellschaft 76 mbH & Co. KG: Anleger erhalten ihr Geld von der finanzierenden Bank zurück

Nach einem von der KANZLEI GÖDDECKE vor dem Landgericht Wuppertal im September 2010 erstrittenen Urteil muss die Santander Consumer Bank AG (ehemals GE Money Bank) das zur Finanzierung des Falk Fonds 76 gewährte Darlehen ausbuchen. Die Anleger erhalten darüber hinaus ihre Bareinlage von 7.500,00 € zurück.
online seit: 30.09.2010 | Volltext

Filmfonds: Schadensersatzhaftung einer Bank bei Vertrieb von Medienfonds wegen fehlender Aufklärung über Rückvergütungen („Kickback“)

Der 17. Zivilsenat - Bankensenat - des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat in acht Fällen entschieden, dass eine beratende Bank, die selbst Medienfonds vertreibt, dem Anleger auf Schadensersatz haftet, weil sie ihn nicht über ihr zufließende Rückvergütungen aufgeklärt hat und der Fonds im Prospekt unzutreffend als „Garantiefonds“ bezeichnet worden ist.
online seit: 12.05.2010 | Volltext

Falk Fonds: Ehemalige Vorstände der Falk Capital AG zu Haftstrafen verurteilt

Der zwei Jahre dauernde Strafprozess gegen die Verantwortlichen der Falk Gruppe ist wenigstens für einen Tatkomplex, der Untreue zum Nachteil der Falk Capital AG, abgeschlossen. Die Frage, ob die Vorstände sich auch wegen Betruges zum Nachteil der Anleger strafbar gemacht haben, ist dagegen noch nicht geklärt.
online seit: 27.04.2010 | Volltext

Filmfonds: Nightmare in Hollywood - das „Fiese“ an Defeasance-Strukturen

Was eigentlich zum Schutz der Anleger gedacht war, wird zunehmend zum Albtraum. Anlegern von Filmfonds droht aufgrund dieser Finanzstruktur der Steuer-Gau. Die KANZLEI GÖDDECKE zeigt, wie aktive Anleger gegensteuern können.
online seit: 28.01.2010 | Volltext

Falk Zinsfonds GbR: Mittelverwendungskontrolleur muss für klare Verhältnisse auf dem Sonderkonto sorgen

Mit dem Argument, Anlegergelder werden durch einen Kontrolleur vor Missbrauch geschützt, warb der Falk Zinsfonds zahlreiche Geldgeber. Laufen Geldflüsse nicht ordnungsgemäß, ist der Schaden zu ersetzen.
online seit: 23.12.2009 | Volltext

Falk Zinsfonds GbR: Anlageberater zum Schadenersatz verurteilt

Kanzlei Goeddecke erstreitet Urteil zugunsten einer Anlegerin. Gericht fordert konsequent individuelle und verstaendliche Aufklaerung über alle bestehenden Risiken.
online seit: 17.09.2009 | Volltext

FIDIUM AG: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Untersagung des Geschäftsbetriebs

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Rechtsprechung, dass Schweizer Finanzdienstleister nicht auf den deutschen Markt dürfen, sofern sie sich nicht der Deutschen Finanzaufsicht unterstellen. Anlegern können hierdurch Schadensersatzansprüche zustehen.
online seit: 10.07.2009 | Volltext

Falk Fonds: Treuhandgesellschaft Prometa stellt Insolvenzantrag

Die Prometa Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH, München, (Prometa), welche bei vielen der mittlerweile insolventen Falk Fonds als Treuhandgesellschaft fungierte, hat beim Amtsgericht München Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Mit Beschluss vom 27.05.2009 wurde zunächst die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Michael C. Frege, München, bestellt.
online seit: 15.06.2009 | Volltext

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