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Securenta Göttinger Immobilienanlagen u. Vermögensmanagement AG: Nochmals in die Verlängerung – Gläubiger können noch immer Forderungen anmelden

Wiederholung macht den Meister – das jedenfalls sagt der Volksmund. Wieder einmal wird ein Termin im Insolvenzverfahren der Securenta AG verschoben. Gläubiger können ihre Forderungen auch noch bis zum 30. September 2008 anmelden. Sie sollten ihr Recht nutzen, denn es könnte eine Insolvenzquote geben.
online seit: 22.04.2008 | Volltext

Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Post vom Insolvenzverwalter – Drohen Steuerforderungen?

Lauert auf Seite 2 des Schreibens vom Insolvenzverwalter Knöpfel die Steuerbombe mit Zeitzünder? So fragt sich mancher Anleger, der dieser Tage Post vom Insolvenzverwalter Knöpfel erhielt. Fest steht jetzt offensichtlich jedenfalls eines: Anlegern soll auch nach Ansicht des Insolvenzverwalters ein Schadensersatz zustehen.
online seit: 21.04.2008 | Volltext

Securenta Goettinger Immobilienanlagen u. Vermoegensmanagement AG: Zieht der Insolvenzverwalter zu Unrecht Geld aus den Taschen der Anleger?

Obwohl das Insolvenzverfahren der Securenta AG schon seit Monaten auf den Weg gebracht worden ist, werden noch immer von Anlegern durch den Insolvenzverwalter Knoepfel Gelder eingezogen. Sinnvoll in einen Investitionsprozess koennen diese Gelder nach Ansicht des Bundes der Kapitalanleger e. V.(BdKA), Ottweiler, nicht mehr eingebunden werden. Er ließ Strafanzeige gegen den Insolvenzverwalter erstatten.
online seit: 02.04.2008 | Volltext

Steward u. Spencer `Gruppe´: Vorstände haften für sittenwidrigen Geldschwund

Ein unseriöser Geldkreislauf in nicht handelbare Wertpapiere, das Verbot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und falsche Anlegerinformationen bilden den Hintergrund, weshalb der Vorstand des Düsseldorfer Handelsberaterhauses Steward u. Spencer AG einem Anleger das eingesetzte Geld zurück erstatten muss.
online seit: 18.03.2008 | Volltext

Securenta Goettinger Immobilienanlagen u. Vermoegensmanagement AG: Glaeubigerversammlung am 25. Maerz 2008 in Goettingen

Goettingen und der angestammte Sitz der Securenta AG. Fuer das im Juni 2007 eingeleitete Insolvenzverfahren entzuendete sich der Streit, wie und wo das Verfahren zu fuehren sei. Jetzt geht es in die nächste Runde. Ende Maerz werden sich die Glaeubiger am ehemaligen Stammsitz treffen.
online seit: 14.02.2008 | Volltext

Swiss Financial Partners AG (SFP): Bankenkonkursverfahren eroeffnet

Ueber das Vermoegen der umstrittenen Schweizer Vermoegensverwaltung Swiss Financial Partners AG (SFP) aus Zug wurde am 25. Januar 2008 das Bankenkonkursverfahren eroeffnet. Die Kunden muessen nun ihre Ansprueche pruefen und anmelden.
online seit: 11.02.2008 | Volltext

Swiss Financial Partners AG (SFP): Die Eidgenoessische Bankenkommission ersetzt Geschaeftsfuehrung

Mit ordnungsbehoerdlicher Verfuegung hat die Eidgenoessische Bankenkommission (EBK) der bisherigen Geschaeftsfuehrung untersagt, weiterhin allein im Namen der Gesellschaft zu handeln. Statt dessen hat sie zwei Untersuchungsbeauftragte eingesetzt, die die Geschaefte der SFP ueberprueft und fortfuehrt.
online seit: 29.11.2007 | Volltext

Securenta AG: Anleger noch immer in der Warteschleife

Nochmals ist die Anmeldefrist fuer Forderungen im Insolvenzverfahren der Securenta Goettinger Immobilienanlagen u. Vermoegensmanagement Aktiengesellschaft (Securenta AG) verlaengert worden; jetzt zum wiederholten Male. Stichtag ist nunmehr der 31. Maerz 2008.
online seit: 28.11.2007 | Volltext

Securenta AG: Insolvenzgericht verlängert Anmeldefrist

Bis zum 30. November 2007 besteht die Möglichkeit für Anleger der Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement Aktiengesellschaft (Securenta AG) Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.
online seit: 09.11.2007 | Volltext

Schrottimmobilien: Schrottimmobilienbesitzer erhalten verbesserte Rechtsposition – Handeln von Treuhändern ist Banken zurechenbar

Das Landgericht München hat ihm Rahmen eines „Schrottimmobilienfalles“ erklärt, dass auch das Handeln von Treuhändern der Bank zugerechnet werden kann. Für Anleger, die so genannte „Rundum-sorglos-Pakete“ gezeichnet und Treuhänder für die Kreditaufnahme eingeschaltet haben, bedeutet diese Entscheidung eine wesentliche Verbesserung ihrer Rechtslage. Der konkrete Vorteil: Auch Banken und nicht nur der Vertrieb kann zur Kasse gebeten werden. In der Masse dürften davon die Anleger der DBVI-Fonds besonders profitieren.
online seit: 04.10.2007 | Volltext

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