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Fidum AG: BaFin setzt sich durch

Ausländische Finanzdienstleister versuchen deutsches Recht zu umgehen, indem sie von ihrem ausländischen Sitz aus Geschäfte in Deutschland tätigen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt derartige Geschäfte, wenn keine entsprechende deutsche Erlaubnis vorliegt. Das Frankfurter Verwaltungsgericht bestätigte nun die Praxis der deutschen Aufsicht.
online seit: 06.07.2007 | Volltext

Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG: Commerzbank AG haftet auf Schadenersatz und hat von Zinsnachteilen freizustellen.

Ein weiteres Mal hat das Muenchener Gericht einem Anleger Recht gegeben, der sich gegen die Falschberatung durch die Commerzbank AG zur Wehr gesetzt hat.
online seit: 23.04.2008 | Volltext

Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG: Prospekt falsch – Anlagerberater haftet

Der Emissionsprospekt zur Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG (VIP III) ist fehlerhaft. Dies ist nicht neu, sondern wurde bereits von mehreren Oberlandesgerichten festgestellt. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) geht in seinem Urteil vom 14.11.2013 aber noch weiter. Auch eine auf dem VIP III Emissionsprospekt beruhende Beratung verpflichtet zum Schadenersatz.
online seit: 21.02.2014 | Volltext

Film & Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG: Commerzbank AG hätte auf negative Presseberichte hinweisen müssen

Das Oberlandesgericht München geht bei Anlegern, die Ihre Beteiligung vom VIP Medienfonds 4 nach dem 22. Juli 2004 gezeichnet haben, von einer Haftung des Bankberaters auf Schadenersatz aus.
online seit: 09.06.2010 | Volltext

Film- und Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG (VIP 3): 8,25 % Provision gefährden Kundeninteresse

Mit dem Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. (OLG Frankfurt/M.) vom 22.12.2010 musste sich wieder einmal eine Bank belehren lassen, dass Kundeninteressen nicht missachtet werden dürfen. Provisionen hinter dem Rücken der Bankkunden zu kassieren, ist Kreditinstituten nicht erlaubt.
online seit: 08.02.2011 | Volltext

Film- und Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG: Anleger erhalten Schadenersatz und werden von jeglicher weiterer Inanspruchnahme durch das Finanzamtes freigestellt.

Beraterbanken, die Fondsbeteiligungen vermitteln, ohne über die Höhe der Rückvergütungen aufzuklären, machen sich schadenersatzpflichtig. Sie tragen deshalb alle steuerlichen Nachteile, die aus der Beteiligung entstehen.
online seit: 22.01.2010 | Volltext

Film- und Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG: Muenchener Richter fordern umfassende Prospektpruefung

Die Commerzbank AG war zur eigenstaendigen Pruefung des Anlagekonzepts verpflichtet. Ein lapidarer Hinweis auf externe Gutachten genuegt nicht. Die spannende Frage ist, ob sie ihren Pflichten nachgekommen ist und der Anleger sein Geld zurueck erhalten wird.
online seit: 25.02.2008 | Volltext

Filmfonds ApolloProMedia GmbH & Co. 1. Filmproduktion KG: Prospekt darf Vorgängerfonds nicht wahrheitswidrig als „überplanmäßig“ darstellen - Prospektverantwortlicher wird zur Kasse gebeten

Angaben in Filmfondsprospekten über die in der Vergangenheit erzielten Erfolge sind nicht nur werbende Anpreisungen, sondern Tatsachenangaben. Auf sie darf sich ein Anleger verlassen.
online seit: 04.05.2010 | Volltext

Filmfonds ApolloProMedia GmbH & Co. 1. Filmproduktion KG: Prospekt darf Vorgängerfonds nicht wahrheitswidrig als „überplanmäßig“ darstellen – Prospektverantwortlicher wird zur Kasse gebeten

Angaben in Filmfondsprospekten über die in der Vergangenheit erzielten Erfolge sind nicht nur werbende Anpreisungen, sondern Tatsachenangaben. Auf sie darf sich ein Anleger verlassen.
online seit: 30.03.2010 | Volltext

Filmfonds IWP International West Pictures GmbH u. Co. KG Erste Produktions KG: Anleger muss sich Steuervorteile nicht anrechnen lassen

Anleger von Medien- und anderen steuervergünstigenden Fonds haben Anspruch auf Schadenersatz gegen die beratende Bank, wenn sie über Rückvergütungen (kick-backs oder Innenprovisionen) nicht aufgeklärt wurden. Die Schadenersatzleistung müssen sie versteuern. Die bereits erzielten Steuervorteile müssen sie sich deshalb nicht mehr anrechnen lassen.
online seit: 04.03.2010 | Volltext

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