Goeddecke Rechtsanwaelte: Workshop mit Fachberatern „Strategien für Anleger bei notleidenden Immobilienfonds“
Im Workshop der KANZLEI GOEDDECKE am 18. September 2007 wurde von Anwaelten ueber „Exit-Strategien“ referiert und mit dem Fachpublikum facettenreich diskutiert. Einig war man sich in einem: Es kommt – wenn der Fonds flopt - immer darauf an, investiertes Kapital zu sichern, weiteren Schaden abzuwehren und Gelder wieder zurueck zu holen. Die Moeglichkeiten, die Fachleute dafuer bieten, sind sehr weitgehend.
Nachschusspflichten: Anleger brauchen an Immobilienfonds nichts zusätzlich zahlen
In mehreren Entscheidungen im ersten Halbjahr 2007 setzte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit den Zahlpflichten von Anlegern notleidender geschlossener Immobilienfonds auseinander. Nur dann, wenn alle Anleger zusammen weitere Geldleistungen in die Kasse des Fonds leisten wollen und dieses gemeinsam beschließen, muss gezahlt werden. In anderen Fällen muss ein Anleger, der sich weigert, keinen Beitrag mehr leisten.
Göttinger Gruppe / Securenta AG: Insolvenzanmeldungen unlimited
In den Insolvenzverfahren der beiden maßgeblichen Beteiligungsgesellschaften laufen die Uhren etwas langsamer als üblich. Der Grund: Probleme im Zahlenwerk der Unternehmen, die Menge der Anleger, die Forderungen stellen, und die komplizierte Rechtslage. Die Folge: Die Termine zur Anmeldung von Forderungen können faktisch nicht eingehalten werden und die Anleger können auch in Zukunft noch ihre Ansprüche geltend machen.
Trigon Consult GmbH & Co. KG / NLI 26: Insolvenzverwalterin bittet Anleger zur Kasse – mit welchem Erfolg?
Die Trigon Consult GmbH & Co. Kaufhausanlage in Hohenschoenhausen KG (Trigon) ist pleite. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27. Juli 2007 die vorlaeufige Insolvenzverwaltung ueber den Neue Laender Immobilien Fonds Nr. 26 angeordnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwaeltin Dr. Hilgers, Berlin, bestellt. Diese verlangt nun weitere Einlageleistungen der Anleger. Wohl zu unrecht. Loesungen in diesem Fonds erfordern dringend ein wirtschaftlich sinnvolles Handeln und damit eindeutig mehr als bloß ein juristisches zweifelhaftes Hick-Hack.
Göddecke Rechtsanwälte: KAPITALRECHTinfo von September 2007
Diesmaliges Brennpunktthema: Anlegerschutz bei Schrottimmobilien und geschlossene Immobilienfonds. Weitere Berichte geben Tipps zum Schutz des Vermögens.
Securenta AG: Vorstand muss für veralteten Prospekt gerade stehen
Wer sich ein solch komplexes Gebilde wie die Göttinger Gruppe ausdenkt mit den vielen Verflechtungen der verschiedenen Unternehmen, den Verlustübernahmeerklärungen innerhalb der Unternehmensgruppe und all seinen Konzerneigenheiten, muss sich nicht wundern, wenn er selbst über seine Tricks stolpert. So geschehen bei dem konzerneigenen Bankhaus Partin GmbH & Co. KGaA mit seinen „massiven Verlusten“. Das Ergebnis: Der Vorstand muss sein eigenes Portemonnaie aufmachen und dem Anleger den Schaden persönlich ersetzen.
Securenta AG: Sind Manager mit Anlegerinteressen sorglos umgegangen?
Münchener Richter warfen Managern der Securenta AG Fehlinformation von Anlegern beim Prospekt vom August 1999 vor. Trotz geänderter Umstände im Herbst 1999 wurde ein veralteter Prospekt im Dezember 1999 einfach unverändert nachgedruckt und Anleger über inzwischen erhöhte Risiken nicht informiert – und das obwohl sich wesentliche Umstände zu Lasten der Geldgeber verändert hatten. Die Münchener Richter reden deshalb in dem Urteil sehr deutlich von Sorglosigkeit der Verantwortlichen.
Göttinger Gruppe / Securenta AG: Ist Schweigen Geld für den Anleger?
Werden strafrechtliche Vorwürfe von der Finanzaufsicht erhoben, so muss der Anleger das unbedingt wissen, bevor er den Beteiligungsvertrag unterschreibt. Verschweigt der Berater dieses, so gibt es Schadensersatz. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig setzt damit die kurz zuvor vom Bundesgerichtshof begründete anlegerfreundliche Rechtsprechung auf die Göttinger Gruppe um.
Cinerenta Gesellschaft für internationale Filmproduktion 3. KG: Prospekthaftung - Anleger erhaelt seine Beteiligungssumme in voller Hoehe zurueck
Kapitalanlagebetrug bei Filmfonds – Cinerenta Gesellschaft fuer Internationale Filmproduktion mbH (Cinerenta GmbH) zum Schadenersatz verurteilt, weil sie wissentlich das Verlustrisiko verharmloste. Das Gesamtbild des von ihr herausgegebenen Prospekts vermittelte dem „durchschnittlichen“ Anleger faelschlicherweise den Eindruck, ein Totalverlust (Filmflop) sei voellig unrealistisch.
Finanztest: Ein guter weiterer Schritt für Argentinien-Anleger
Besitzer von Argentinien-Anleihen aus der Zeit vor dem Jahr 2002 können Hoffnung schöpfen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit ihrer Ansprüche bestätigt (Az. 2 BvM 1–5/03, 1/06 und 2/06). Argentinien hatte sich im Jahr 2002 für zahlungsunfähig erklärt und diese Anleihen nicht mehr bedient. Nun gibt es eine neue Chance.
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