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Stadtsparkasse Essen zu Schadensersatz verurteilt – ein weiterer Sieg für die Wölbern-Anleger

Die Stadtsparkasse Essen muss Schadenersatz in Höhe von 28.400,00 Euro wegen falscher Risikoaufklärung an einen Anleger zahlen. Das Landgericht Essen entschied, dass die Bank nicht ausreichend über die Risiken der unternehmerischen Beteiligung Wölbern Invest Holland 64 aufgeklärt hatte.
online seit: 10.02.2014 | Volltext

Steilmann SE: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet – Anleihegläubiger sollten sich formieren

Die Steilmann SE (zuvor: Steilmann-Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG) hat am 23.03.2016 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Dortmund hat am einen Tag später Herrn Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus zum vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Anleihegläubiger sollten ihre Interessen frühzeitig bündeln und einen gemeinsamen Vertreter wählen.
online seit: 30.03.2016 | Volltext

Steuerberater auf dem Glatteis – steuerunehrliche Mandanten können dabei ins Schliddern kommen

Kümmert sich ein Steuerberater nicht um die mangelhafte oder gar falsche Buchführung seines Mandanten, meldet die Steuern daraufhin beim Finanzamt an und weiß auch noch – sei es auch nur ansatzweise – von den Ungereimtheiten, legt ihm das Finanzamt die Schlinge um den Hals. Will er seinen Kopf retten, hat das Konsequenzen für das Mandatsverhältnis.
online seit: 13.08.2010 | Volltext

Steuerberater haftet für von ihm empfohlene Kapitalanlage

Viele sehen in dem Steuerberater den kompetenten Ansprechpartner in allen Gelddingen und vertrauen seinem Rat. Empfiehlt der Berater, Geld in eine konkrete Kapitalanlage zu stecken und treffen seine Angaben nicht zu, so muss er den entstandenen Schaden ersetzen.
online seit: 17.02.2005 | Volltext

Steuerberater muss Geldstrafe seines Mandanten zahlen

Wenn der Steuerpflichtige aus eigenem Antrieb heraus – also vorsätzlich – und sei es mit Hilfe seines Steuerberaters Steuern hinterzieht, muss er selbstverständlich einen im Strafverfahren gegen ihn festgesetzten Geldbetrag aus eigener Tasche zahlen. Anders ist es allerdings, wenn der Steuerberater beim Fertigen der Steuererklärungen Fehler macht, die zu einem Strafverfahren gegen seinen Mandanten führen.
online seit: 25.08.2010 | Volltext

Steuerhinterziehung: Mit der gestuften Selbstanzeige die Leiter der Strafbefreiung besteigen

Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige ist vielen bekannt. Der Vorgang ist klar: die dem Fiskus verschwiegenen Beträge werden steuerlich richtig angegeben und kurzerhand bezahlt. Was aber kann der Steuersäumige tun, der zwar eine Selbstanzeige formulieren will, aber die notwendigen Belege nicht (mehr) findet – also einen „richtigen“ Rückzahlbetrag nicht ermitteln kann?
online seit: 19.01.2006 | Volltext

Steuervorteile: Beim Schadensersatzprozess wegen einer Fondsbeteiligung kann der Steuervorteil fuer den Anleger erhalten bleiben

Der Bundesgerichtshof beschreibt in seinem Urteil vom 06. Februar 2006 (II ZR 329/04) die Voraussetzungen, damit der geschaedigte Anleger seinen einmal erhaltenen Steuervorteil nicht verliert. So kann gesichert werden, dass der Schaden bei einer gescheiterten Fondsbeteiligung nicht ins Uferlose geht.
online seit: 04.07.2006 | Volltext

Steward & Spencer AG: Vorstände müssen Anlegern ihr Geld zurückzahlen

Die Vorstände wollten das verlorene Verfahren in der ersten Instanz nicht akzeptieren; jedoch hatte auch das Berufungsverfahren keinen Erfolg. Die Richter bestätigten ihre Kollegen vom Landgericht.
online seit: 09.07.2009 | Volltext

Steward u. Spencer `Gruppe´: Vorstände haften für sittenwidrigen Geldschwund

Ein unseriöser Geldkreislauf in nicht handelbare Wertpapiere, das Verbot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und falsche Anlegerinformationen bilden den Hintergrund, weshalb der Vorstand des Düsseldorfer Handelsberaterhauses Steward u. Spencer AG einem Anleger das eingesetzte Geld zurück erstatten muss.
online seit: 18.03.2008 | Volltext

Steward und Spencer AG: Anleger sind vor Gericht erfolgreich

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Ansprüche betroffener Anleger der Steward und Spencer AG gegen deren Vorstände anerkannt. Die in der ersten Instanz gefallenen Urteile, mit denen das Landgericht Düsseldorf die Anlegeransprüche noch zurückgewiesen hatte, wurden damit aufgehoben. Damit müssen die Vorstände der Steward und Spencer AG für die von ihrer Gesellschaft verursachten Schäden persönlich gerade stehen.
online seit: 28.12.2012 | Volltext

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