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Bundestag: Grauer Kapitalmarkt wird stärker reguliert

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch, den 19.10.2011, einer stärkeren Regulierung des sogenannten „Grauen Kapitalmarktes“ zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP beschloss der Ausschuss den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts (17/6051).
online seit: 26.10.2011 | Volltext

Bundestag: Grüne verlangen einheitlichen Anlegerschutz

Geschlossene Fonds sollen anderen Anlageprodukten bei der Finanzaufsicht gleichgestellt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (16/13402) eine laufende Kontrolle von Finanzdienstleistern auf dem "grauen Kapitalmarkt". Die uneinheitliche Regulierung führe zu einem unterschiedlichen Schutzniveau für die Bürger. Auch Finanzberater müssten unterschiedlichen Pflichten entsprechen, je nachdem, ob sie eine fondsgebundene Lebensversicherung, ein Zertifikat oder einen geschlossenen Schiffsfonds anbieten würden. Dies werde für alle Seiten verwirrend und für die Anleger sogar gefährlich.
online seit: 19.06.2009 | Volltext

Business Capital Investors Corporation (BCI): Vermittler muss Anleger vollen Schadenersatz zahlen

Anleger haben bei der BCI einen Totalverlust erlitten. Die Anlage, die mit einer Rendite von 15,5 % beworben wurde, stellte sich als totaler Flop heraus. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte deshalb einen Vermittler der BCI zum Schadenersatz – ein Urteil, das auch andere geprellte Anleger zu ihrem Vorteil nutzen können.
online seit: 05.05.2014 | Volltext

Business Capital Investors Corporation (BCI): Vollzug der Steuerbescheide ausgesetzt

Große Aufregung herrschte, als das Finanzgericht Köln entschied, dass auch sogenannte Scheingewinne zu versteuern sind. Es hatte sich damit der Auffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen. Jetzt können Anleger aber erst einmal wieder aufatmen: Das Gericht hat die Vollziehung der Steuerbescheide ausgesetzt. Steuern müssen also vorläufig nicht gezahlt werden.
online seit: 13.06.2014 | Volltext

Business Capital Investors Corporation (BCI): Vollzug der Steuerbescheide ausgesetzt

Große Aufregung herrschte, als das Finanzgericht Köln entschied, dass auch sogenannte Scheingewinne zu versteuern sind. Es hatte sich damit der Auffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen. Jetzt können Anleger aber erst einmal wieder aufatmen: Das Gericht hat die Vollziehung der Steuerbescheide ausgesetzt. Steuern müssen also vorläufig nicht gezahlt werden.
online seit: 01.07.2014 | Volltext

Business Capital Investors Corporation, N.Y.: Großrazzia und Verhaftungen im In- und Ausland

Gegen beteiligte Personen der Firma Business Capital Investors Corporation, N.Y. (BCI) ist es in Deutschland, der Schweiz, Spanien, Litauen und Kanada zur Durchsuchungen und teilweise zu Festnahmen gekommen.
online seit: 30.11.2011 | Volltext

Börsen dürfen Leerverkaufsverbote selbst anordnen

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben am 26. September 2012 im Finanzausschuss Forderungen der Opposition und des Bundesrates abgelehnt, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über das Verbot der sogenannten ungedeckten Leerverkäufe bestimmter Wertpapiere entscheiden zu lassen. Statt dessen soll die Entscheidung in Zukunft von den Geschäftsführungen der jeweiligen Börsen getroffen werden.
online seit: 27.09.2012 | Volltext

Bürgschaft: Ausfallbürge hat langfristigen Rückgriffanspruch

Die Absicherung von Krediten mit Bürgschaften hat in Deutschland eine lange Tradition. Dabei haben sich unterschiedliche Mechanismen entwickelt, wenn sich mehrere Personen für eine Schuld als Bürgen verpflichten. Neben der Mitbürgschaft gibt es die Ausfallbürgschaft. Diese Form der Bürgschaft soll erst in zweiter Linie zum Tragen kommen, wenn der normale Bürge ausfällt. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich jetzt Gedanken zu dem Verhältnis des „normalen“ Bürgen (= Regelbürge) zum Ausfallbürgen machen.
online seit: 21.05.2012 | Volltext

Bürgschaft: Ausfallbürge wird frei, wenn Bank zu langsam agiert

Ausfallbürgen wollen nur ganz begrenzt haften. Das hat die Bank zu respektieren. Deshalb muss ein Kreditgeber, der sich eine solche Sicherheit versprechen lässt, die Interessen des Ausfallbürgen im hohen Maße beachten. Wird dieser Grundsatz nicht befolgt, braucht der Ausfallbürge nicht zu zahlen.
online seit: 02.10.2012 | Volltext

Bürgschaft: Bank darf nicht mit der Zukunft des Bürgen "pokern"

Die übernommene Kreditverpflichtung eines Sohnes für dessen Vater ist sittenwidrig, wenn das Kind nur Ausbildungsvergütung erhält. Das gilt selbst dann, wenn das Kind nach der Ausbildung ein volles Gehalt beziehen könnte. Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) bestätigt mit Urteil vom 11.02.2009 die Linie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur sittenwidrigen Bürgschaft; nämlich, dass wegen der Einkommenssituation grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Unterschrift auf dem Bankformular abzustellen ist und ungewisse Zukunftschancen auf ein höheres Einkommen den Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht entfallen lassen.
online seit: 02.02.2010 | Volltext

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