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Bundesgerichtshof: Gründungsgesellschafter haften für Aufklärungsfehler der Vermittler

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Gründungsgesellschafter für die fehlerhafte Aufklärung durch Vermittler einstehen müssen. Klären diese den Kunden vor Abschluss der Anlage nicht ordnungsgemäß auf, so haften die Gründungsgesellschafter auf Schadensersatz.
online seit: 04.07.2012 | Volltext

Bundesgerichtshof: Gründungsgesellschafter sind neu beitretenden Anlegern schadensersatzpflichtig

Mit Urteil vom 23. April 2012 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut entscheiden, dass auch Gründungsgesellschafter vertraglich verpflichtet sind, die neu hinzukommenden Anleger über wesentliche Investitionsrisiken aufzuklären. Tun sie es nicht, so können Investoren ihr Geld zurück verlangen.
online seit: 22.06.2012 | Volltext

Bundesgerichtshof: Handelsblatt ist unverzichtbar

Mit Urteil vom 07.10.2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, welche Presseveröffentlichungen Banken zwingend kennen und auswerten müssen, wenn sie Anlageprodukte empfehlen. Zudem äußerte sich der BGH auch zur Frage, wie Banken mit weniger bekannten oder weniger seriösen Veröffentlichungen umzugehen haben.
online seit: 01.12.2009 | Volltext

Bundesgerichtshof: Prospektübergabe bzw. Kenntnisnahme für Haftung nicht erforderlich

Bereits am 03.12.2007 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es für die Haftung von Prospektverantwortlichen nicht darauf ankommt, ob der Anleger den Prospekt vorher erhalten oder sonstwie zur Kenntnis genommen hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Anlage über einen Vertrieb angeboten wurde und dieser – was der Regelfall sein dürfte – mit dem Prospekt geschult wurde.
online seit: 25.02.2008 | Volltext

Bundesgerichtshof: Rechtliche Position von Immobilienfondsanlegern bleibt stark

Nach der Presseerklaerung des Bundesgerichtshof (BGH) vom 25.04.2006 konnten Immobilien-fondsanleger nichts Gutes erwarten. Nunmehr liegt das Urteil des XI. Zivilsenates (XI ZR 106/05) vor. Und siehe da: So dramatisch wie erwartet, hat sich die Rechtslage – vorerst – nicht geaendert. Dies gilt jedenfalls für nicht grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen, die der Finanzierung einer Immobilienfondsbeteiligung dienen.
online seit: 01.06.2006 | Volltext

Bundesgerichtshof: XI. Zivilsenat schlägt sich erneut auf die Seite der Banken

Durch drei in kurzer Folge veröffentlichte Urteile vom 24.04.2007 ist der XI. Zivilsenat seinem Ruf, vor allem bankenfreundlich zu entscheiden, erneut mehr als gerecht geworden. Neu ist allerdings, dass er hierzu sogar fundamentale Grundsätze des Zivilrechts aufgibt. In allen entschiedenen Fällen ging es wieder einmal um die Rückabwicklung widerrufener Darlehensverträge, mit denen Fondsbeteiligungen finanziert wurden.
online seit: 25.06.2007 | Volltext

Bundesgerichtshof: Zuständigkeitsfrage verbraucherfreundlich gelöst

Endlich herrscht Klarheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch Beschluss vom 30.01.2007 (X ARZ 381/06) festgestellt, dass die Zuständigkeitsnorm des § 32 b ZPO nicht auf Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines Beratungsvertrages anwendbar ist. Damit können geschädigte Anleger in der Regel weiterhin an ihrem Wohnsitz klagen und müssen sich nicht zum Sitz des Vermittlers bzw. Vermittlungsunternehmens begeben.
online seit: 23.02.2007 | Volltext

Bundeskabinett stärkt Verbraucherschutz

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht beschlossen. Mit diesem Gesetz werden die genannten Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.
online seit: 07.11.2008 | Volltext

Bundesrat will Verbraucher besser vor Schrottimmobilien schützen

Der Bundesrat will den Verbraucherschutz hinsichtlich sogenannter Schrottimmobilien stärken. Deshalb hat er einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/12035) in den Bundestag eingebracht.
online seit: 31.01.2013 | Volltext

Bundestag: Anlegerschutz in vielen Ländern verbessert

Zahlreiche europäische Länder haben den Schutz der Kapitalanleger vor Zusammenbrüchen der Banken verbessert und die Deckungssummen der Einlagensicherungssysteme erhöht. Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort (16/11615) auf eine Kleine Anfrage (16/11294) der FDP-Fraktion mit, dass neben Deutschland noch Frankreich, Italien, die Slowakei und Zypern ihre Einlagensicherungssysteme nicht verändert hätten.
online seit: 29.01.2009 | Volltext

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