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Reithinger GmbH u. Co. KG: Machenschaften im Hintergrund?

Seit die Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Privatbank Reithinger am 02.08.2006 die Banklizenz entzogen hat haeufen sich die Meldungen ueber die Machenschaften des Bankeigners Klaus Thannhuber. Nach einem am 09.08.2006 veroeffentlichen Bericht des Handelsblattes sollte die Bank bis Ende 2007 heimlich liquidiert werden.
online seit: 09.08.2006 | Volltext

Reithinger GmbH u. Co. KG: Post von der Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die Privatbank

Das Wirken des Vorstandes und Inhabers der Privatbank Reithinger, Klaus Thannhuber, wird offensichtlich von der Finanzaufsicht kritisch betrachtet. Auch an weitere mit der Reithinger Bank in Geschaeftskontakt stehenden Firmen sollen Auflagen der Bundesanstalt erfolgt sein.
online seit: 21.07.2006 | Volltext

Reithinger GmbH u. Co. KG: Provisionen für Treuhänder Procurator GmbH wird in der Presse kritisch gesehen

Der Wunsch nach Geld ist grundsätzlich nicht verwerflich. Allerdings dort, wo Provisionen fließen und Anleger darüber im Unklaren bleiben, muss kritisch hingeschaut werden. Denn Geldflüsse an Anleger-Treuhänder können Interessenwahrnehmungen lenken. Wohin – diese Frage wird man stellen dürfen.
online seit: 04.09.2006 | Volltext

Reithinger GmbH u. Co. KG: Reaktionen auf kritische Fragen der Bundesanstalt fuer Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin)

Waehrend die Reithinger Bank verlautbaren laesst, dass sie auf die aktuelle Kritik der BaFin bereits reagiert haette, berichtet das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 20. Juli 2006, dass von Befuerchtungen um das Bankhaus in Finanzkreisen die Rede sei.
online seit: 27.07.2006 | Volltext

Reithinger GmbH u. Co. KG: Thannhuber´s Machtspiele

In der Pressemitteilung zum Scheitern "seiner" Bank verteilt Thannhuber Schuldzuweisungen allein in Richtung Aufsichtsbehörde. Wohl kaum zu recht.
online seit: 15.09.2006 | Volltext

Rentmeister KG: BaFin untersagt dem Unternehmen sowie Herrn Udo Rentmeister das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Rentmeister KG, Essen, sowie Herrn Udo Rentmeister als Komplementär der Rentmeister KG am 21. September 2006 untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben. Sie hat ferner die unverzügliche Abwicklung der unerlaubten Geschäfte angeordnet.
online seit: 03.11.2006 | Volltext

Restschuldversicherung: Ausweg über das verbundene Geschäft

Kreditvertrag und Restschuldversicherungsvertrag können verbundene Geschäfte darstellen. Dar-aus folgt, dass ein Widerruf des Kreditvertrages auch eine Auflösung des Restschuldversiche-rungsvertrages bewirkt. Der Bankkunde kann so die Kosten der Restschuldversicherung zurück-verlangen.
online seit: 17.03.2009 | Volltext

Restschuldversicherung: Bundesgerichtshof (BGH) spricht Machtwort – Restschuldversi-cherungs- und Darlehensverträge können verbundene Geschäfte bilden

Am 15.12.2009 hat der für Banksachen zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die für Verbraucher entscheidende Frage, ob Restschuldversicherungs- und Darlehensverträge verbundene Geschäfte darstellen können, grundsätzlich bejaht. Die Folge: zahlreiche Darlehens-verträge, die mit immens hohen Restschuldversicherungsbeträgen gekoppelt sind, können bei einer falschen Widerrufsbelehrung widerrufen werden.
online seit: 18.12.2009 | Volltext

Restschuldversicherung: Gretchenfrage: Ein mit dem Kreditvertrag verbundenes Geschäft?

Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat in einem jüngst entschiedenen Fall geurteilt, dass Kredit- und Restschuldversicherungsvertrag keine verbundenen Geschäfte darstellen. Damit stemmt sich das Kölner Gericht gegen viele anderslautende Urteile. Ob diese Ansicht des OLG Köln Bestand haben wird, muss jetzt der BGH klären.
online seit: 31.03.2009 | Volltext

Restschuldversicherung: Kreditverträge können widerrufen werden

Kreditnehmer, die gleichzeitig mit ihrem Kreditvertrag eine überteuerte Restschuldversicherung abgeschlossen haben, können ihre Kredit- und Versicherungsverträge auch noch Jahre nach Ab-schluss wirksam widerrufen. Denn beide Verträge können ein sog. „verbundenes Geschäft“ dar-stellen.
online seit: 29.01.2009 | Volltext

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