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Prospekthaftung: Hinweis auf die Regelung des § 172 IV HGB reicht zur Aufklärung aus

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der schlichte Hinweis auf die Regelung des § 172 IV HGB ausreicht, um den Anleger über das Risiko einer Außenhaftung richtig und vollständig aufzuklären. Eine abstrakte Erläuterung dieser Vorschrift wird nicht geschuldet.
online seit: 25.11.2009 | Volltext

Bürgschaft: Sittenwidrige Kreditbesicherung durch Bundesgerichtshof wiederholt gestoppt

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhalf einem so genannten Mitdarlehensnehmer aus einem Not leidenden Kredit. Den Kredithäusern erklärte das oberste Gericht dabei jetzt erstmalig, dass eine spätere Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sittenwidrige Bürgschaften und Kreditverpflichtungen nicht legalisiert. Außerdem bekräftigte der BGH seine Linie, wonach nicht jeder Kreditnehmer einer Bank für das Darlehen, was einem anderen nützt, zu haften hat.
online seit: 24.08.2009 | Volltext

Bankaufsicht: Verbesserte Aufsicht soll Risiken reduzieren

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 01. Juli 2009 eine Ausweitung und Intensivierung der staatlichen Aufsicht über Kreditinstitute und Versicherungen beschlossen. Die „Durchschlagskraft“ der Aufsicht soll verbessert werden.
online seit: 02.07.2009 | Volltext

Bürgschaft: Über den Tisch ziehen gilt nicht – Widerruf von Bürgschaften möglich

Wer an seinem Arbeitsplatz mit einem Bürgschaftsformular überrascht wird, hat ein Widerrufsrecht – ebenso, wenn jemand unvermutet zu Hause zum Eingehen einer Bürgschaft aufgefordert wird. Was lange Zeit nur für einen eingeschränkten Kreis von Forderungen galt, denen sich der Bürge aussetzte, ist inzwischen allgemein anerkannt.
online seit: 02.06.2009 | Volltext

Bundesgerichtshof: Bank muss nachweisen, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt hat

Der Bundesgerichtshof hat durch eine wegweisende Entscheidung die Anlegerrechte gestärkt. Er hat der verklagten Bank die Beweislast dafür aufbürdetet, dass sie nicht vorsätzlich falsch gehandelt hat. Der klagende Anleger kann seinen Anspruch auf Verlustausgleich somit sehr viel einfacher geltend machen.
online seit: 15.05.2009 | Volltext

Falk Fonds: Erleichterter Ausstieg für Anleger aus kreditfinanzierten Fondsbeteiligungen

Eine von Banken häufig verwendete Widerrufsbelehrung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Dies führt bei Widerruf zur Rückabwicklung des Vertrages, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden hat. Zudem muss die Bank dem Darlehensnehmer auch das an die Fondsgesellschaft gezahlte Eigenkapital zurückerstatten.
online seit: 06.05.2009 | Volltext

Bundesgerichtshof: Anleger haften nicht für Einlageverpflichtung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch zwei Urteile entscheiden, dass Anleger, die über einen Treuhänder mittelbar an einer Gesellschaft beteiligt sind, nicht für die Einlageverpflichtung gegenüber der Gesellschaft haften. Die Haftung trifft allein den Treuhänder.
online seit: 19.03.2009 | Volltext

Bürgschaft: kürzere Verjährungsfristen sorgen für schnellere finanzielle Freiheit

Weil früher Bürgschaften faktisch einen Bestand über 30 Jahre hatten, spielte das Argument der Verjährung lange Zeit nahezu keine Rolle. Seit der Gesetzesänderung im Jahre 2002 hat sich die Position des Bürgen in diesem Punkt verbessert. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte in seiner Entscheidung vom 29.01.2008, wann nach neuem Verjährungsrecht nicht mehr gezahlt werden muss.
online seit: 25.02.2009 | Volltext

Bürgschaft: Beim „ersten Anfordern“ auch bei Kaufleuten gescheitert

Damit Kreditgeber gesichert sind, verlangen diese oftmals Bürgschaften „auf erstes Anfordern“, sie können dann ihre Forderungen ohne größere Formalitäten schnell durchsetzen. Gegenüber Privat-leuten ist das massive Vorgehen aus der Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ fast durchgängig ver-boten. Gegenüber Kaufleuten ist es auch nur mit gewissen Einschränkungen erlaubt, wie das Urteil des Landgerichts München (LG) vom 15.09.2008 zeigt.
online seit: 17.02.2009 | Volltext

Bürgschaft: Die Rache des Bürgen – wenn die Bank den Rachen nicht voll genug kriegt

Ist eine Bürgschaft einmal mit dem Makel befleckt, sittenwidrig zu sein, so gibt es für die Bank kein Entrinnen mehr. Sie kann selbst dann nichts von dem Bürgen mehr verlangen, wenn sie auf einen Teil ihrer Gesamtforderung verzichtet.
online seit: 10.02.2009 | Volltext

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