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Bürgschaft: Über den Tisch ziehen gilt nicht – Widerruf von Bürgschaften möglich

Wer an seinem Arbeitsplatz mit einem Bürgschaftsformular überrascht wird, hat ein Widerrufsrecht – ebenso, wenn jemand unvermutet zu Hause zum Eingehen einer Bürgschaft aufgefordert wird. Was lange Zeit nur für einen eingeschränkten Kreis von Forderungen galt, denen sich der Bürge aussetzte, ist inzwischen allgemein anerkannt.
online seit: 02.06.2009 | Volltext

Verbraucherkredit: Bankensenat stärkt Verbraucherrechte erneut

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut entschieden, dass eine von Banken zahlreich verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Der Kreditnehmer konnte seinen Vertrag daher widerrufen und erhielt von der Bank seine Zins- und Tilgungsleistungen zurück.
online seit: 29.05.2009 | Volltext

Lehman-Zertifikate: Citibank bietet Entschädigung im Kulanzweg an – jedoch nur für circa ¼ der Betroffenen

Die Citibank bietet nach Auskunft des Focus im Rahmen einer Kulanzregelung einigen Lehman-Geschädigten eine Entschädigung an. Diese soll bis 80 % des investierten Geldes umfassen. Dabei soll ein Kriterienkatalog aufgestellt werden, nachdem sich die Höhe und die Möglichkeit einer Kulanzentschädigung richtet. Berücksichtigt werden soll unter anderem das Alter, die Risikobereitschaft, die Risikoscheue und die Erfahrenheit des Anlegers sowie seine Vermögensverhältnisse.
online seit: 28.05.2009 | Volltext

Finanzmarktaufsicht: Experten warnen vor neuen Vorschriften

Die meisten Experten haben in einer Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch - 27. Mai 2009 – den Gesetzentwurf der Regierung zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht (16/12783) entweder in Teilen bemängelt oder sogar den vollständigen Verzicht auf das Gesetz gefordert. "Diesen Gesetzentwurf würde ich in den Papierkorb stecken", erklärte der frühere Bank-Manager Bernd Lüthje.
online seit: 28.05.2009 | Volltext

Cross Border Leasing: Risiken bei Herabstufung des Garantiegebers

Was als scheinbar lukrative Einnahmequelle für die Kommunen begann, könnte sich nun zum finanziellen Sprengstoff entwickeln. Viele Städte haben oft tausendseitige Verträge über US-Lease-In/Lease-Out (LiLo) Geschäfte abgeschlossen, ohne die nun offenkundiger werdenden Risiken zu erkennen. Nun soll die staatliche Förderbank – KfW als Garantiegeberin einspringen.
online seit: 22.05.2009 | Volltext

Cross Border Leasing: Risiken bei Cross Border Leasing Verträgen

Cross Border Leasing galt als Zauberformel für Stadtkämmerer, um Kassen finanzschwacher Kommunen aufzufüllen. Die Kehrseite der an die Kommunen gezahlten Prämie, dem sog. Barwertvorteil, stellt nicht nur die lange vertragliche Bindung der Kommune, sondern insbesondere erhebliche Risiken bei derartigen Geschäften dar. Brisant daran ist, dass die meisten Risiken außerhalb des Einflussbereiches der Kommune liegen.
online seit: 22.05.2009 | Volltext

Cross Border Leasing: Haften Berater für Leasing Geschäfte?

Um die Jahrtausendwende von vielen Kommunen abgeschlossene Cross Border Leasing Ge-schäfte sollten die städtischen Finanzen sanieren und Gewinne generieren, nun drohen hohe Ver-luste. Über die dramatischen Folgen solcher Leasinggeschäfte wurde zuletzt viel in den Medien berichtet. Nun könnte es zu einer Haftung der beratenden Banken, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte kommen.
online seit: 22.05.2009 | Volltext

Cross Border Leasing: Kein Notanker für Kommunen

Was vielen finanzschwachen Kommunen als Rettung in der Not erschien, kann sich nun teuer rächen. Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit haben viele deutsche Städte in den letzten Jahren versucht, durch grenzüberschreitende Leasingtransaktionen, sog. Cross Border Leasing (CBL), Millionengeschäfte zu machen. Im Zuge des Verbotes solcher Geschäften besteht nun für die Kommunen eine unsichere Rechtlage und die Gefahr eines finanziellen Bumerangs.
online seit: 22.05.2009 | Volltext

Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Kein Steuersparmodell – alles auf Null gesetzt

Wenn alles auf Null gesetzt wird, fängt es wieder von vorne an. Das Finanzamt Göttingen überraschte viele Anleger, die ihr Geld in der Securenta AG angelegt hatten, mit zwei Nachrichten, die Unsicherheit schaffen. Zum einen wird eine Betriebsprüfung für die Securenta AG, Segment VII, für die Jahre 2002 bis 2007 angekündigt und zum weiteren werden Einkünfte festgestellt.
online seit: 20.05.2009 | Volltext

Bundesgerichtshof: Bank muss nachweisen, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt hat

Der Bundesgerichtshof hat durch eine wegweisende Entscheidung die Anlegerrechte gestärkt. Er hat der verklagten Bank die Beweislast dafür aufbürdetet, dass sie nicht vorsätzlich falsch gehandelt hat. Der klagende Anleger kann seinen Anspruch auf Verlustausgleich somit sehr viel einfacher geltend machen.
online seit: 15.05.2009 | Volltext

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