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Commerzbank AG: Zum Schadenersatz von über 44.000 € verurteilt

Banken dürfen bei der Einteilung in Risikokategorien die Produktrisiken nicht verharmlosen. Eine Risikokategorie (hier „Wachstum“) ist nach dem Verständnis eines potentiellen Anlegers auszulegen. Empfiehlt die Bank zu risikoreiche Produkte, haftet sie auf Schadenersatz. Ein richtungsweisendes Urteil, das Anleger für sich nutzen können.
online seit: 30.06.2014 | Volltext

Commerzbank zieht sich aus der Schiffsfinanzierung zurück

Nicht nur sinkende Charterraten und eine eingetrübte Konjunktur machen der Schifffahrtsbranche zu schaffen. Nun zieht sich auch die Commerzbank AG aus ihrem Geschäftsfeld „Schiffsfinanzierungen“ zurück. Für Schiffsfonds wird es dadurch schwerer, erforderliche Anschlussfinanzierungen zu erhalten. Dies kann sich auch für deren Anleger teuer auswirken.
online seit: 07.08.2012 | Volltext

Commerzbank zu Schadensersatz verurteilt – Unklare Risikokategorien gehen zu Lasten der Bank

Deutlich anlegerfreundlich beurteilt das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die Auslegung der Risikokategorien. Mit Hilfe von allgemein gefassten und aussageschwachen Begriffen zum Risikoverhalten sortierte die Bank ihre Kunden in Sparer und Spekulanten. Den meisten von ihnen sagen jedoch Schlagworte wie „chancenorientiert“ oder „konservativ“ nichts. Maßgeblich ist danach der objektive Empfängerhorizont des Anlegers, erklärten die Richter aus Schwaben. Die Bank wurde deshalb zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 44.453,52 Euro verurteilt.
online seit: 04.03.2014 | Volltext

Concordia Bau und Boden AG & Co. 4. Immobilien-Fonds-Gesellschaft KG: Rückforderungsanspruch des Insolvenzverwalters ist verjährt

Das Landgericht Traunstein hat durch Urteil vom 10.08.2010 die Klage des Insolvenzverwalters Stock auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen wegen Verjährung abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Alle betroffenen Anleger können auf eine endgültige Abwehr der Forderung hoffen.
online seit: 20.08.2010 | Volltext

Concordia Bau und Boden AG: Vermittler muss Fondsanleger Schadenersatz in Höhe von 75.000,00 € zahlen.

Ein Vermittler muss auf das Totalverlustrisiko und die mangelnde Handelbarkeit bei einem geschlossenen Immobilienfonds hinweisen.
online seit: 13.08.2008 | Volltext

Conzeptfinance Ltd. / Wolfram: Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt Herrn Uwe Peter Wolfram und der Conzeptfinance Ltd. das Finanzkommissionsgeschaeft

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Uwe Peter Wolf-ram, Sondershausen, sowie der Conzeptfinance Ltd., Wakefield (Großbritannien), am 22. Juni 2006 untersagt, das Finanzkommissionsgeschaeft zu betreiben. Sie hat ferner die unverzuegliche Abwicklung der unerlaubten Geschaefte angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Berthold Brinkmann, Hamburg, zum Abwickler bestellt.
online seit: 03.07.2006 | Volltext

Cross Border Leasing: Haften Berater für Leasing Geschäfte?

Um die Jahrtausendwende von vielen Kommunen abgeschlossene Cross Border Leasing Ge-schäfte sollten die städtischen Finanzen sanieren und Gewinne generieren, nun drohen hohe Ver-luste. Über die dramatischen Folgen solcher Leasinggeschäfte wurde zuletzt viel in den Medien berichtet. Nun könnte es zu einer Haftung der beratenden Banken, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte kommen.
online seit: 22.05.2009 | Volltext

Cross Border Leasing: Kein Notanker für Kommunen

Was vielen finanzschwachen Kommunen als Rettung in der Not erschien, kann sich nun teuer rächen. Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit haben viele deutsche Städte in den letzten Jahren versucht, durch grenzüberschreitende Leasingtransaktionen, sog. Cross Border Leasing (CBL), Millionengeschäfte zu machen. Im Zuge des Verbotes solcher Geschäften besteht nun für die Kommunen eine unsichere Rechtlage und die Gefahr eines finanziellen Bumerangs.
online seit: 22.05.2009 | Volltext

Cross Border Leasing: Risiken bei Cross Border Leasing Verträgen

Cross Border Leasing galt als Zauberformel für Stadtkämmerer, um Kassen finanzschwacher Kommunen aufzufüllen. Die Kehrseite der an die Kommunen gezahlten Prämie, dem sog. Barwertvorteil, stellt nicht nur die lange vertragliche Bindung der Kommune, sondern insbesondere erhebliche Risiken bei derartigen Geschäften dar. Brisant daran ist, dass die meisten Risiken außerhalb des Einflussbereiches der Kommune liegen.
online seit: 22.05.2009 | Volltext

Cross Border Leasing: Risiken bei Herabstufung des Garantiegebers

Was als scheinbar lukrative Einnahmequelle für die Kommunen begann, könnte sich nun zum finanziellen Sprengstoff entwickeln. Viele Städte haben oft tausendseitige Verträge über US-Lease-In/Lease-Out (LiLo) Geschäfte abgeschlossen, ohne die nun offenkundiger werdenden Risiken zu erkennen. Nun soll die staatliche Förderbank – KfW als Garantiegeberin einspringen.
online seit: 22.05.2009 | Volltext

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