DBVI / DFO-Fonds: Anleger können Kredite kürzen
In vielen Fällen haben Anleger, die sich an Fonds mit Krediten beteiligt haben, faktisch einen Anspruch auf erhebliche Kürzung ihrer Kreditschuld. Überhöht abgerechnete Zinsen kommen den Kreditkunden der Bank auch nach Jahren noch zu Gute.
DBVI AG – Sparvertrag (VWL): Anleger erhaelt Schadensersatz von European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank (SECI GmbH)
Das Landgericht Muenchen verurteilte die SECI GmbH zum Schadensersatz, weil sie fuer ihre vertraglich erteilte Garantieerklaerung keine ausreichenden finanziellen Ruecklagen gebildet hatte. Dem DBVI AG-Sparer steht ein Anspruch auf Erstattung saemtlicher Einzahlungen auf seinen Sparvertrag zu.
DBVI Deutsche Beamtenvorsorge Holding AG: Checkliste: Wie Sie an Ihr Geld kommen
Endet jetzt die vertragliche Sperrfrist Ihres Wertpapiersparvertrags, und Sie haben DBVI-Aktien in Ihrem Depot, könnten Sie die Aktien frei verkaufen. Da aber der Aktienkurs ab Juli gegenüber den vorherigen Kaufkursen auf rund ein Achtel gefallen ist, würden Sie riesige Verluste machen. In den fünf Jahren zuvor schwankte die Aktie zwischen sieben und neun Euro. Derzeit beträgt der Tages-kurs nur noch 1,20 Euro!
DBVI Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien Holding AG: Wie DBVI-Aktien-Sparer ihr Geld retten
Schmerzhafte Verluste drohen rund 35 000 Anlegern, die vermögenswirksame Leistungen samt Arbeitnehmersparzulage in Wertpapiersparverträge und Aktien sowie Investmentsparverträge der Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) gesteckt haben. Diese von Klaus Tannhuber gegründete Aktiengesellschaft legt geschlossene Immobilienfonds auf. Im Sommer ist der Kurs der DBVI-Aktie in die Tiefe gerauscht, nachdem die einst auch Tannhuber gehörende Privatbank Reithinger pleite ging und von der Bankenaufsicht geschlossen wurde. STIFTUNG WARENTEST online sagt, wie Sie an Ihr Geld kommen.
DBVI Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG & Co. – 2. Deutschlandfonds KG: Widerruf der Beteiligung auch fast 9 Jahre nach Vertragsschluss noch moeglich!
Das Landgericht Frankfurt (Oder) stellt zu Gunsten des Anlegers fest: In vielen Haustuergeschaeften entspricht die Widerrufsbelehrung in der Beitrittserklaerung nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Durch eine falsche Form der Belehrung beginnt eine Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Anleger kann sich daher auch noch nach vielen Jahren durch einen Widerruf des Vertrages von unliebsamen Kapitalanlagen befreien.
DBVI Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG: Berater muss Anleger Schaden ersetzen
Weil ein Berater die Aktienanlage bei der DBVI Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI AG) trügerisch als sicheren Anlageweg im Verkaufsgespräch angepriesen hat, muss er nun für den Verlust des fast wertlos gewordenen Papiers und alle entstandenen Kosten einstehen. Das Landgericht Koblenz verurteilte den Finanzmittler zur vollständigen Rückführung der Fehlinvestition einschließlich Zinsen.
DBVI Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG: Schlankheitskur – Drei Fonds werden verkauft
Die DBVI AG ist als Gesellschafterin aus den von ihr initiierten Fondsgesellschaften Deutschlandfonds KG und 2. Deutschlandfonds KG ausgeschieden. Zusätzlich hat die DBVI AG auch die Deutsche Beamtenvorsorge Leasingbeteiligungen GmbH veräußert, an der atypisch stille Beteiligungen von Anlegern gehalten werden.
DBVI-Fonds: Anleger vom Kredit „freigesprochen“ – Folgen einer schlechten Beratung
Immer mehr Anleger wehren sich gegen schlechte Anlageberatung bei den Fondsbeteiligungen der DBVI-Fonds. Hat der Berater das „Blaue vom Himmel“ erzählt, hat die Bank keine Ansprüche mehr aus dem Darlehen, das die Fondsbeteiligung finanziert hat.
DBVI: DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG 1 und 2: DFO beantragt Mahnbescheide gegen geprellte Anleger
Wie Mandanten der Kanzlei Göddecke mitteilten, hat sowohl der Deutschlandfonds 1 als auch der Deutschlandfonds 2 mehrfach gegen Anleger einen Mahnbescheid auf aus deren Sicht rückständige Fondseinlagen beantragt.
DCM AG: Widerrufsbelehrung fehlerhaft – Anleger bekommt volle Einlage zurueck
Das Landgericht Muenchen I hat die DCM Verwaltungs GmbH & Co. Renditefonds 13 KG durch Urteil vom 16.02.2006 (3HK O 17176/05) zur vollstaendigen Rueckzahlung der Einlage verpflichtet, nachdem ein Anleger die Beitrittserklaerung wirksam widerrufen hatte. U. a. erwies sich der Zusatz „Datum des Poststempels“ in der Belehrung als fehlerhaft. Wichtig: Im anschließenden Berufungsverfahren wurde vor dem OLG Muenchen (23 U 2474/06) ein Vergleich geschlossen, der für die Klaegerin immer noch wirtschaftlich positiv ist. Die nachfolgenden Ausfuehrungen sind daher teilweise obsolet. Allerdings haelt die Kanzlei Goeddecke die im Urteil des Landgericht Muenchen I vertretene Rechtsauffassung fuer richtig. Naeheres hierzu finden Sie unter www.datum-des-poststempels.de.
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