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VERICON Beteiligungs AG: Die Insolvenz betrifft auch stille Beteiligte

Anleger, die sich im Wege einer atypisch stillen Beteiligung an der VERICON Beteiligungs AG beteiligt haben, erlebten kürzlich eine unliebsame Überraschung: Sie bekamen Post vom Insolvenzverwalter der VERICON AG. Darin werden sie aufgefordert, die noch ausstehende Einlage, die an sich ratierlich, erbracht werden sollte, binnen kurzer Frist vollständig an den Insolvenzverwalter zu überweisen.
online seit: 11.04.2007 | Volltext

VIP ARGE: Kanzlei Göddecke und Rechtsanwälte Bernhardt, Gentzen, Dr. Kleuser bilden Arbeitsgemeinschaft für VIP Medienfonds

Filmfonds sind beliebt: Das Risiko wird durch die Vielfalt der in einem Fonds hergestellten Filme minimiert. Außerdem sind die anfänglichen Produktionskosten für den Anleger steuerlich interessant. Der „Turbo“ wird mit einem in der Regel sehr schnellen Geldrückfluss erreicht, nachdem die Filme ins Laufen gekommen sind.
online seit: 26.03.2007 | Volltext

Verjährung: Bundesgerichtshof stellt Rechtssicherheit her

Die Verjährungsfrist beginnt auch bei sog. Altfällen erst mit Kenntnis der Anspruch begründenden Tatsachen. Mit seiner Entscheidung vom 23.01.2007 (XI ZR 44/06) hat der Bundesgerichtshof endlich einen schon seit Jahren schwelenden Streitpunkt geklärt und somit Rechtssicherheit hergestellt. Im Ergebnis ist die Entscheidung, deren Wortlaut noch nicht vorliegt, richtig und hilft vor allem klagenden Anlegern.
online seit: 24.01.2007 | Volltext

Vermittlerhaftung: Bundesgerichtshof stärkt Anlegerrechte

Mit seiner Entscheidung vom 19.10.2006 (III ZR 122/05) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Voraussetzungen einer Vermittler- oder Beraterhaftung erneut klar umrissen. Von Interesse ist die Entscheidung vor allem, weil der BGH auch dann von einer Haftung ausgeht, wenn die Anlagementalität als „gewinnorientiert“ und „risikobewusst“ schriftlich fixiert worden ist.
online seit: 22.11.2006 | Volltext

Vermögensverwaltung: Ein Urteil des eidgenoessischen Bundesgerichts erschuettert die Schweizer Finanzbranche.

Vermoegensverwalter lassen sich ihre Leistung nicht nur durch die Anleger, sondern unbemerkt auch durch Banken und Fondsanbieter vergueten. Von den Gebuehren und Provisionen, die die Anleger bezahlen, erhalten Vermoegensverwalter einen Teil als sog. Rueckverguetung (Kick-Back, Retrozession) zurueck. Der Einbehalt dieser Rueckverguetungen zu Lasten der Anleger ist in der Regel rechtswidrig.
online seit: 21.07.2006 | Volltext

„Schmiergelder“ für Vermoegensverwalter

Natuerlich will jeder, der eine Leistung erbringt, honoriert werden. Der Vermoegensverwalter erhaelt vom Anleger zumeist Verwaltungs- und Erfolgshonorare. Darueber hinaus speisen in der Regel auch Dritte die Kassen des Vermoegensverwalters. Die hieraus entstehenden Gefahren sind sich Anleger oft nicht bewusst. Vermoegensverwalter verdraengen das hohe Haftungsrisiko.
online seit: 08.07.2006 | Volltext

Bringt der Wechsel in der jüngsten Verwaltungsrechtsprechung mehr Liberalisierung und neue Angebote am freien Kapitalmarkt?

Die jüngste Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt/M. und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel hat die Branche in Bewegung gebracht. Folgen diesen Entscheidungen neue Entwicklungen?
online seit: 28.05.2006 | Volltext

Verjährung: Schadensersatzansprüche sind nicht verjährt

Anleger können hoffen: Mehrere Instanzgerichte haben entschieden, dass Schadensersatzansprüche, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind, nicht zum 31.12.2004 verjährt sind. Vielmehr beginne die 3-jährige Verjährungsfrist für die sog. „Altfälle“ erst mit der Kenntnis der den Anspruch begründenden Tatsachen. Und diese Kenntnis erhalten viele erst nach einer Beratung durch einen Rechtsanwalt.
online seit: 03.01.2006 | Volltext

Vorfälligkeitsentschädigung: VR-Bank München Land eG verzichtet auf fast € 13.000,00

Erst kündigte die Bank das Darlehen und dann forderte sie noch eine Vorfälligkeitsentschädigung von etwa 15 % des restlichen Kreditbetrages. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Darlehensvertrag noch erfolgreich widerrufen werden konnte. Die Entschädigungsforderung der Bank sank mit dem Widerruf komplett in sich zusammen.
online seit: 22.08.2005 | Volltext

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen geschädig-ter Kapitalanleger wegen fehlerhafter Aufklärung durch den Vermittler

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen geschädig-ter Kapitalanleger wegen fehlerhafter Aufklärung durch den Vermittler
online seit: 28.07.2005 | Volltext

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