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Bankgeschäfte: Haftungsrechtliches Glatteis für „Banker“ ohne Bankerlaubnis

Gleich dreimal gab der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs Anlegern Recht und verurteilte den „Banker“ ohne Bankerlaubnis zum Schadensersatz. Damit bestätigen die Richter die vorinstanzliche Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle und auch der Richterkollegen vom III. Zivilsenat. Denn bereits im April 2005 verurteilten diese in Sachen Landmark Invest Ltd. den Leiter zu Schadensersatz.
online seit: 10.10.2006 | Volltext

Bankhaus Partin GmbH & Co. KG: Hälftiger Kreditverzicht bei Deinböck-Anlagen

Das ehemalige Kreditinstitut der „Göttinger Gruppe“, die heute insolvente Partin-Bank, finanzierte eine Reihe fragwürdiger Kapitalanlagen. Diese unsägliche Verbindung konnten einige Anleger mit Hilfe der Kanzlei Göddecke am Ende doch noch für sich nutzen
online seit: 18.10.2005 | Volltext

Bankmanager haftet nicht für „fiktiv“ hinterzogene Steuern seiner Kunden

Wer anderen bei einer Steuerhinterziehung hilft, ist für den dadurch entstandenen Steuerschaden verantwortlich. Dieses Prinzip ist gesetzlich klar geregelt und gilt auch, wenn der Helfende keinen eigenen Vorteil für sich durch die Tat erzielt hat. Ob dieses auch für Bankmanager zutrifft, wenn die Steuerhinterziehung von Bankkunden zwar wahrscheinlich, aber nicht 100 %-ig sicher ist, hatte der Bundesfinanzhof im Januar 2013 zu entscheiden. Er legte sich auf die Faustformel fest: Im Zweifel zu Gunsten des Bankmanagers.
online seit: 23.04.2013 | Volltext

Bauherrenerlass - Eigenkapitalvermittlungsprovision

Eigenkapitalvermittlungsprovisionen bei geschlossenen Immobilienfonds nach Veröffentlichung des 5. Bauherrenerlasses – weiterhin „versteckte Steuerbomben“ für Kapitalanleger?
online seit: 28.01.2005 | Volltext

Bauherrenmodell: Kreditgebende Bank haftet für fehlerhafte Prospektdarstellung der Vermietungs- und Ertragslage von Eigentumswohnungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) verurteilte eine Bank zu Schadensersatz, weil sie einem Anleger Eigentumswohnungen verkaufte und finanzierte, ohne zu verraten, dass die im Immobilienprospekt prognostizierten Mieteinnahmen zu schön gerechnet waren und den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits nicht mehr entsprachen.
online seit: 07.03.2007 | Volltext

Bausparkassen: Anlegerschutz im Visier

Nach dem Anlegerschutz für Bausparkassenkundinnen und -kunden erkundigt sich die Fraktion Buendnis 90/Die Gruenen in einer Kleinen Anfrage (16/7361).
online seit: 13.12.2007 | Volltext

Bauträgermodelle: Treuhänder zahlt Schadensersatz bei verschleierten Provisionszahlun-gen

Das Provisionsversprechen des Anbieters eines Bauträgermodells gegenüber dem Anlageberater ist sittenwidrig, wenn der Anlageberater es gegenüber dem Anleger verschweigt und der Initiator dies weiß oder damit rechnet. Die diesbezüglich vom Bundesgerichtshof gegenüber einem Steu-erberater entwickelten Grundsätze sind gegenüber Anlageberatern entsprechend anwendbar.
online seit: 24.10.2008 | Volltext

Beraterhaftung: Brancheninformationsdienste müssen bei Prospektprüfungen beachtet werden, sonst schnappt die Haftungsfalle zu

Jede Bank hat die Kapitalanlagen, die sie empfiehlt, sorgfältig zu prüfen – eigentlich selbstverständlich. Führt die Bank diese Prüfung nicht selbst durch, sondern deren Zentralstelle oder -verband, so muss sie dem Kunden mitteilen, wenn Informationsdienste nicht vollständig ausgewertet werden. Diese Mitteilungspflicht gilt besonders, wenn es sich um kritische Medienberichte handelt.
online seit: 15.03.2007 | Volltext

Beraterhaftung: Bundesgerichtshof entscheidet zur Aufklärungspflicht von freien Anlageberatern

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass AWD-Berater in der Regel nicht ungefragt über die Tatsache aufklären müssen, dass sie für die Vermittlung bestimmter Anlageprodukte Provisionen von Seiten der Anlagegesellschaft erhalten. Die Richter waren der Auffassung, dass freie, bankunabhängige Anlageberater nicht den gleichen Aufklärungspflichten unterliegen wie Banken. Anleger müssen also nachfragen.
online seit: 14.05.2010 | Volltext

Beraterhaftung: Reinen Wein einschenken

Anlageberater dürfen weder Risiken von Finanzanlagen verniedlichen, noch großzügig mögliche Gefahren verschweigen. Vielmehr – so sagt das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg) – haben sie das Anlageziel des Investors mit dessen Risikoprofil zu vergleichen und ausführlich aufzuklären, wenn sich dabei Abweichungen ergeben.
online seit: 03.02.2009 | Volltext

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